Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1866-1869. (21)

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Gesetz-Matt 
für das 
Königreich Bayern. 
München, den 25. Mai 1869. 
  
Inhalt: 
Geses, die Ausdehnung und Vervollständigung der bayer. Staatsbahnen, dann Erbauung von Vicinalbahnen 
(Beilage VI zum Landtagsabschiede) 
  
Geseh, der Abgeordneten beschlossen und verordnen, 
die Ausdehnung und Vervollständigung der wie folgt: 
bayerischen Staatsbahnen, dann Erbauung Artikel 1 
von Vicknalbahnen betr. 
Zur Vervollständigung des bayerischen 
Ludwig II. Staatseisenbahnnetzes sollen folgende Linien 
von Gotte# Gnaden König von Payern, zur Ausführung kommen: 
Pfalzgraf bei Uhein, 1. Regensburg-Ingolstadt -Donauwörth- 
Herzog von Bayern, Franken und in Mabahn; 
Schwaben ete. ete. 
Wir haben nach Vernehmung Unseres 
Staatsrathes, mit Beirath und Zustimmung 
der Kammer der Reichsräthe und der Kammer 
A. Rosenheim-Mühldorf; 
. München-Buchloc-Memmingen-Grenze. 
4Peißenberg-Biesenhofen; 
Weilhelm-Partenkirchen-Grenze; 
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