Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1870-1871. (22)

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Militärbedürfnisse. Bezugnahme im Land- 
tags-Abschiede auf die königlich allerhöchste 
Sanction vorstehender Gesetze. S. 299—301. 
Königliche Erklärungen auf die bei Vor- 
lage der Gesammtbeschlüsse zu diesen Gesetz- 
Entwürfen von beiden Kammern ausgespro- 
chenen Wünsche. S. 300 u. 301. 
Militärgesetzgebung, bayerische, dem Deut- 
schen Bunde gegenüber. S. 177—178. 
N. 
Nachweisungen im Landtags-Abschiede über 
A. die Verwendung der Staatseinnahmen. 
S. 305. 8. 11. 
B. den Stand der Staatsschuldentilgungs- 
Anstalt. S. 305. F. 12. 
Norddeutscher Bund. Verfassung desselben 
als Grundlage der Deutschen Bundesverfassung. 
S: 205—254. 
Notare. Provisorische Bestimmungen über Stem- 
pelgebühren in Bezug auf Notare. S. 31. 
O. 
Ostbahngesellschaft. Siehe „Eisenbahnen“. 
P. 
Polizei-Strafg esetzbuch. Gesetz, die Abaͤn- 
derung der Bestimmungen des Artikels 200 
des Polizei-Strafgesetzbuches vom 10. Novem- 
ber 1861 betr. S. 141—144. 
Bezugnahme im Landtags-Abschiede auf die 
königlich allerhöchste Sanction dieses Gesetzes. 
S. 301. 
Königliche Erklärung auf die dem Ge- 
sammtbeschlusse zu dem betreffenden Gesetzent- 
Militärbedürfnisse — Senatus consultum Vellejanum. 
372 
wurfe beigefügte Bitte beider Kammern. S. 
302 
Pfalz. Provisorische Bestimmungen über Tax- 
und Stempelgebühren in der Pfalz. S. 32—38. 
Post= und Teleg raphenwesen. Verwaltung 
und Betrieb desselben in Bayern dem Deut- 
schen Bunde gegenüber. S. 175—176. 
Prozeß---Ordnung in bürgerlichen Rechtsstrei- 
tigkeiten. Gesetz, einige provlsorische Bestim- 
mungen über die Tax= und Stempelgebühren 
in bürgerlichen Rechtssachen betr. S. 25—40. 
R. 
Register, Bücher und Verzeichnisse. Durch die 
neue Prozeßordnung eingeführte Stempelbe- 
freiung derselben in der Pfalz. S. 38. 
Reichstags-Wahlen. Abgrenzung der Wahl- 
bezirke in Bayern. S. 175—176. 203—204. 
Siehe auch „Wahlgesetz“. 
Rübenzucker. Zollvereinsgesetz wegen Abän- 
derung der Verordnung, die Besteuerung des 
im Inlande erzeugten Rübenzuckers betr. S. 
1#—22 
S. 
Schlachten von Vieh. Abänderung der hier- 
über im Polizei-Strafgesetzbuche vom 10. No- 
vember 1861 enthaltenen Bestimmungen. S. 
142—143. 
Schlachtvieh-Transport. Koönigliche Erklä- 
rung im Landtags-Abschiede auf die von bei- 
den Kammern des Landtages an die Krone 
gebrachte Bitte bezüglich der beim Schlachtvieh- 
Transport vorkommenden Thierquälereien. S. 
302. 
Senatus consultum Vellejanum aufge- 
hoben. S. 135.
	        
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