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Die gu Markgrasschaft Brandenburg. 1u15—1519
as Haus Ottos des Reichen, ursprünglich
wohl aus Schwaben stammend, hatte am
Harz reiche Besitzungen erworben, war
aber zu größerer Bedeutung erst durch
die Heirat Ottos mit einer Erbtochter
aus dem Hause der Billunger Mark-
grafen gelangt. Aus dieser Heirat war
dem Hause namentlich ein gewisser An-
spruch auf das Herzogtum Sachsen und
auf die Nordmark entstanden, ebenso aber
auch durch die Lage der Besitzungen an
den wendischen Grenzen die Notwendig-
keit auferlegt, die unruhigen Slaven
tius esk.. des 4e e, 14. Jahrh. zurückzudrängen. Jenen Anspruch haben
Goit verlelht dem El 72 7 rinteen dem Kaller sie nur zum Teil und zeitweise durch-
zusetzen vermocht, dieser Aufgabe aber
sind sie im vollem Umfange gerecht geworden. Hatte schon Otto nach jener glück-
lichen Schlacht jenseits der Elbe Fuß gefaßt, so war es sein Sohn Albrecht
der Bär, der den Slaven die uralten deutschen Gebiete westlich der Elbe für
immer entriß, sie auf die Dauer dem Deutschtum wieder gewann und der
damit eine Kultur-Aufgabe von der allergrößten welthistorischen Bedeutung löste.
Er pflanzte damit das Samenkorn in das Land, aus dem dereinst der preußische
Stan das heutige deutsche Reich erwachsen sollte.
Natürlich, daß vorerst von Albrechts glänzenden
Eigenschaften sich seine Kriegstüchtigkeit zu bewähren
hatte. Schon wenige Monate nach dem Tode des
Vaters (1123) war es ihm im engeren Anschluß an
den Herzog Lothar von Sachsen gelungen, die Ost-
mark und die Lausitz zu erkämpfen und sich damit
eine Stelle unter den vornehmsten Fürsten Deutsch-
lands zu erringen. Diese Stellung mußte aber, so
durfte Albrecht hoffen, mit der Erwählung Lothars
zum deutschen Könige eine noch bevorzugtere werden,
und auch der neu erwachte Glaubenseisfer, mit dem
Bischof Otto der Heilige von Bamberg die lange
vernachlässigte Christianisierung der slavischen. Völker *
unternahm (1127), und die Albrecht nach allen Siegel aus ben m. Jahrhundert,
Kräften unterstützte, schien der Ausdehnung seiner W“ 32
weltlichen Herrschaft förderlich sein zu müssen. n n end eh n Verlin