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stimmungen des Ministers für Handel und Gewerbe ist von den
vollsährigen männlichen und weiblichen Arbeitern (nach dem
Versicherungsgesetz für Angestellte versicherungspflichtigen Ange-
steuten des Betriebes (der Betriebsabteilung), soweit sie die
eutsche Reichsangehörigkeit besitzen, ein aus . .. Mitgliedern
bestehender Arbeiter-(Angestellten-) Ausschuß aus ihrer Mitte
zu wählen.
Für die Ausschußmitglieder sind im ganzen Ersatz-
männer zu wählen. "
„) Wählbar sind volljährige männliche und weibliche Ar-
beiter (nach dem Versicherungsgesetz für Angestellte versicherungs-
pflichtige Angestellte) des Betriebes (der Betriebsabteilung).
Wählbar ist nicht, wer die deutsche Reichsangehörigkeit nicht be-
sitzt.
Gemäß 8 6 der den Bestimmungen des Ministers für
Handel und Gewerbe beigefügten Wahlordnung werden die
Wahlberechtigten aufgefordert, bis zum .. . . . .. Vorschlags-
listen bei dem unterzeichneten Wahlleiter (Vorsitzenden des
ahlvorstandes) einzureichen. Vorschlagslisten, die später ein-
gehen oder die nicht von mindestens drei Wahlberechtigten unter-
zeichnet sind, sind ungültig. # # »
Jede Vorschlagsliste soll wenigstens so viel wählbare Be-
werber benennen, wie Ausschußmitglieder und Ersatzmänner zu
wählen sind. Die einzelnen Bewerber sind unter fortlaufender
Nummer oder in sonst erkennbarer Reihenfolge aufzuführen und
nach Familien und Vor-(Ruf)-Namen, Beruf und Wohnort zu
bezeichnen.
Die zugelassenen Vorschlagslisten werden vom .. bis zum
...... täglichvon...big..Uhrin...zurEinsichtder
Wähler ausliegen.
Die Wählerliste liegt vom . . . . bis zum .. .. täglich
von . . . . bis . . . Uhr . . .. zur Einsicht aus. Einsprüche
gegen die Wählerliste sind zur Vermeidung des Ausschlusses
spätestens am .bei dem unterzeichneten Wahlleiter (Vor-
sitzenden des Wahlvorstandes) anzubringen.
· Die Stimmabgabe über die zugelassenen Vorschlagslisten
findet an den Tagen vom . . . . bis zum .. .. in . . . . statt.
Jeder Wahlberechtigte darf nur für eine der zugelassenen Vor—
schlagslisten stimmen. Der Wähler, der von seinem Wahlrecht
Gebrauch machen will, hat seinen Stimmzettel an einem der
Satz 2 dieses Absatzes wird wegzulassen sein, wenn sein
Inhalt nach Lage der Verhältnisse nicht in Betracht kommt.