Full text : Gesetz betr. den vaterländischen Hilfsdienst.

Das  Gesetz  über  den  vaterländischen  Hilfsdienst  ist
mit  dem  5.  Dezember  1916  in  Kraft  getreten.  Wir  lassen
im  nachfolgenden  den  Wortlaut  des  Gesetzes  und  der  inzwischen
  erlassenen  Ausführungsbestimmungen  folgen.
Durch  Anmerkungen  (in  Kleindruck)  zu  einzelnen  Paragraphen
  geben  wir  Hinweise  auf  die  Anwendung  und  die
zu  erwartenden  sozialpolitischen  Wirkungen  des  Gesetzes,
ohne  damit  eine  erschöpfende  Klärung  der  bei  der  Durchführung
  des  Gesetzes  immer  von  neuem  auftauchenden
Fragen  etwa  schaffen  zu  können.

Berlin,  März  1917.

Vereinigung  der  Deutschen  Arbeitgeberverbände.