Das Gesetz über den vaterländischen Hilfsdienst ist
mit dem 5. Dezember 1916 in Kraft getreten. Wir lassen
im nachfolgenden den Wortlaut des Gesetzes und der inzwischen
erlassenen Ausführungsbestimmungen folgen.
Durch Anmerkungen (in Kleindruck) zu einzelnen Paragraphen
geben wir Hinweise auf die Anwendung und die
zu erwartenden sozialpolitischen Wirkungen des Gesetzes,
ohne damit eine erschöpfende Klärung der bei der Durchführung
des Gesetzes immer von neuem auftauchenden
Fragen etwa schaffen zu können.
Berlin, März 1917.
Vereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände.