Full text: Gesetz betr. den vaterländischen Hilfsdienst.

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2. Muster für die Bescheinigung, die der Schlichtungsausschuß 
ausstellt: 
  
Dieser Schein ist bei der einstellenden Firma ab- 
zugeben. 
Drgrren. ,r geboren um«..................·..... .· 
der vom bis bei (Name oder Firma des 
Arbeitgebers oder der Organisation) in dem (Ort, Straße, 
Hausnummer) belegenen Betriebe beschäftigt war, wird gemäß 
§ 9 Abs. 2 des Gesetzes über den vaterländischen Hilfsdienst, 
diese Bescheinigung als Abkehrschein erteilt. 
den 191 
Schlichtuugsausschuß 
Unterschrift des Vorsitzenden 
  
  
  
Im Vorstehenden ist der notwendige Inhalt dieser Beschei- 
nigungen angegeben. Oft wird es aber empfehlenswert sein, 
dem Abkehrschein noch einen anderen Inhalt zu geben. Näm- 
lich dann, wenn der Arbeitnehmer die Stelle deswegen wechselt, 
weil ihm von einem anderen Arbeitgeber bessere Arbeitsbedin- 
gungen, insbesondere höherer Lohn, geboten werden. Das 
Gesetz schreibt zwar nicht ausdrücklich vor, daß der Abkehrschein 
in solchem Falle nur für den Uebergang in diesen neuen Be- 
trieb gilt, und ein dritter Arbeitgeber, der den Arbeitnehmer 
in Beschäftigung nähme, würde kaum strafbar sein. Anders 
läge die Sache, wenn in dem Aikkehrschein diejenige andere 
Stelle ausdrücklich genannt würde, mit deren günstigeren Ar- 
beitsbedingungen der Arbeitnehmer sein Verlangen gegenüber 
seinem bisherigen Arbeitgeber oder gegenüber dem Schlich- 
tungsausschusse begründet hat. Es ist ja auch nicht unbillig, 
wenn der Arbeitnehmer seine neue Beschäftigung nur dort 
suchen soll, wo ihm bessere Arbeitsbedingungen und damit der 
wichtige Grund zum Ausscheiden geboten wurden. Aus allen 
diesen Erwägungen ist es zwar nicht unbedingt nötig, wohl aber 
zulässig und sogar wünschenswert, wenn den Bescheinigungen 
gegebenen Falles — der wichtige Grund kann ja auch auf an- 
deren Umständen beruhen, z. B. Krankheit des Arbeitnehmers —, 
ein Zusatz folgenden Wortlauts hinzugefügt wird:
	        
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