Einleitung.
„Selbstverwaltung" ist das Loosungswort fast aller Partheien geworden.
Alle fühlen, daß die Verwaltung lebendiger und wirksamer gemacht
werden müsse, daß dieses aber nur dadurch geschehen könne, daß die
Bevölkerung zu vermehrter Mitwirkung bei derselben berufen werde.
Die Thätigkeit der Staatsgewalt findet in der eigenen Fähigkeit
der engeren Verbände, ihre Angelegenheiten selbst zu besorgen, ihre
naturgemäße Begrenzung. Jemehr diese Fähigkeit wächst, um so mehr
wird der Staat seine Thätigkeit einschränken, seine ordnende Hand zu-
rückziehen müssen. Dies gilt ebensowohl von der wirthschaftlichen, wie
von der obrigkeitlichen Verwaltung.
Es ist nicht zu verkennen, daß unsere heutige Verwaltung diese
Grenze nicht inne hält, daß sie ihre Einwirkung auf die Thätigkeit und
das Vermögen der Einzelnen und der Gemeinden in einer Weise aus-
gedehnt hat, die dem heutigen Interesse der Bevölkerung an den öffent-
lichen Angelegenheiten und dem gegenwärtigen Standpunkte unserer
Bildung nur wenig entspricht. Diese Einmischung in zu viele oft in
die kleinlichsten Dinge nimmt die Kräfte der Behörden in ganz un-
verhältnißmäßiger Weise in Anspruch. Sie führt, weil letztere nicht in
der Lage sind, die Gegenstände sachlich zu übersehen, zu einem An-
klammern an das äußere Formelle, das dem Wesen und dem Zweck
der Sache sehr wenig dient. Die endlose Kontrolle wird häufig die
Regierten nicht gegen Willkürlichkeiten und Ausschreitungen oder gegen
Vernachlässigungen nicht einmal zu schützen vermögen und so ihrem un-
mittelbarsten Zwecke sich nicht gewachsen zeigen. Sie hat ein weitläufiges
langsames Verfahren zur Folge, das eine unmittelbare erfolgreiche
Wirksamkeit unbedingt ausschließt und den Sachen zum Schaden ge-
reicht, denen sie nützen will. Sie untergräbt damit nothwendig das
Reorganisation d. Verwaltung. 1