4 Wesen und Grundlagen der Selbstverwaltung.
J.
Wesen und Grundlagen der Selbstverwaltung.
Die Selbstverwaltung nimmt entweder die bloße Mitwirkung der
Bevölkerung neben den staatlichen Verwaltungsorganen in Anspruch,
oder beruft sie zur selbstständigen Ausübung der Verwaltungsfunctionen.
Die gewöhnliche Erscheinungsform für die erstere Art ist die einer ge—
wählten Vertretung.
Die letztere ist dagegen denkbar
als Verwaltung durch Eingesessene, welche keine oder wenig—
stens nur eine den Auslagen entsprechende Vergütung em—
pfangen (Ehrenamt),
oder
als Verwaltung mittelst Anstellung berufsmäßiger Beamten
durch die betreffenden Verwaltungsverbände.
Es unterliegt keinem Zweifel, daß die Selbstständigkeit kommunaler
Verwaltung in der Hand angesehener Eingesessener weit mehr gewahrt
erscheint, als in der besoldeter Beamten. Die letzteren werden gleich
den Staatsbeamten zunächst durch äußere Rücksichten zur Uebernahme
ihrer Stellungen bewogen und theilen mit jenen die dadurch bedingte
Abhängigkeit. Es wird durch sie neben der staatlichen eine kommunale
Büreaukratie geschaffen, die, weil sie aus Wahlen hervorgeht und durch
die unmittelbar neben ihr stehende Vertretung specieller kontrollirt wird,
in milderem Lichte erscheinen mag, die aber andererseits auch der straffen
Zucht der staatlichen Aufsicht und der durch den Staatsdienst gebotenen
größeren Vielseitigkeit entbehrt. Kleineren und weniger entwickelten
Verbänden gegenüber kann dies Beamtenthum durch gesetzliche und