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Wir befehlen, daß nach diesem Unsern Willen in Unsern Ostseehaͤfen
durchgaͤngig verfahren werde.
Urkundlich haben Wir diese Deklaration Allerhöchstselbst vollzogen
und mit Unserm Königlichen Insiegel bedrucken lassen,
Gegeben Berlin, den 30sten Juli 1812.
(L. 5.) Friedrich Wilhelm.
Hardenberg.
Sack. v. Heydebreck.
(No. 129.)