Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten. 1812. (3)

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Wir  befehlen,  daß  nach  diesem  Unsern  Willen  in  Unsern  Ostseehaͤfen
durchgaͤngig  verfahren  werde.

Urkundlich  haben  Wir  diese  Deklaration  Allerhöchstselbst  vollzogen
und  mit  Unserm  Königlichen  Insiegel  bedrucken  lassen,

Gegeben  Berlin,  den  30sten  Juli  1812.

(L.  5.)  Friedrich  Wilhelm.
Hardenberg.
Sack.  v.  Heydebreck.

 

(No.  129.)