VII
Datum
des
Gesetzes.
Ausgege-
ben zu
Berlin.
□
No.
des
Stücks.
*0Seite.
29. Juli.
7. Aug.
14
7. Sept.
7. Okt.
30. Sept.
11. Dez.
13. Nov.
.30., Sept.
6. Nov.
Publikandum, den Kours der Konventions=
und Kronenrhaler, so wie der Rubel und
Fünffranksstücke berreffend
Allerhöchste Kabinetsorder, betreffend die Be,
stimmung der Disziplinarstrafen über die
Landsturmmänner
Verordnung über die Errichtung einer Reserve
zum Ersatz des Abgangs bei der Landwehr
Allerhöchste Kabinetsorder, betreffend die Be—-
freiung von der Entrichtung der Personen=
steuer dersenigen Frauen und Kinder, deren
Männer und Baäter als Freiwillige, Sol-
daten oder Landwehrmanner im Militair
dienen, für die Dauer des Krieges
Allerhöchste Kabineksorder, daß künftighin die
Bergleute, wenn sie zum Kriegsdienst aus-
gehoben werden, nur zum Mineur= oder
Monierdienst gebraucht werden sollen
Allerhochste Kabinersorder, wegen Suspension
aller Erekutionen auf Kapital= und Zins-
frderungen gegen Orundkeinzer .
zuctndschmsunquumvlllmnz Traktat
zwischen den Höfen von Berlin und Wien
Freundschafts= und Defensiv-Allianz-Traktat
zwischen den Höfen von Berlin und Pe-
(ersburg . . .
Allerhöchste Kabinetsorder, daß außer den im
§. 13. des Edikts vom 19t6en Dezember
.. J. genannten Berlusten, auch die an
Bier und Brannwein zur Kompensation
gebracht werden konnen .
Allerhöchste Bestimmung, daß kein diesseitiger
Unterthan von einem des Herzogthums
Warschau in rechtlichen Anspruch genom-
men werden darf, wenn derselbe die Forde-
rung durch ein ihm zugehöriges, in jener
Provinz
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