Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten. 1813. (4)

VII 
  
Datum 
des 
Gesetzes. 
Ausgege- 
ben zu 
Berlin. 
□ 
No. 
des 
Stücks. 
*0Seite. 
  
29. Juli. 
7. Aug. 
14 
  
7. Sept. 
7. Okt. 
30. Sept. 
11. Dez. 
13. Nov. 
.30., Sept. 
6. Nov. 
  
Publikandum, den Kours der Konventions= 
und Kronenrhaler, so wie der Rubel und 
Fünffranksstücke berreffend 
Allerhöchste Kabinetsorder, betreffend die Be, 
stimmung der Disziplinarstrafen über die 
Landsturmmänner 
Verordnung über die Errichtung einer Reserve 
zum Ersatz des Abgangs bei der Landwehr 
Allerhöchste Kabinetsorder, betreffend die Be—- 
freiung von der Entrichtung der Personen= 
steuer dersenigen Frauen und Kinder, deren 
Männer und Baäter als Freiwillige, Sol- 
daten oder Landwehrmanner im Militair 
dienen, für die Dauer des Krieges 
Allerhöchste Kabineksorder, daß künftighin die 
Bergleute, wenn sie zum Kriegsdienst aus- 
gehoben werden, nur zum Mineur= oder 
Monierdienst gebraucht werden sollen 
Allerhochste Kabinersorder, wegen Suspension 
aller Erekutionen auf Kapital= und Zins- 
frderungen gegen Orundkeinzer . 
zuctndschmsunquumvlllmnz Traktat 
zwischen den Höfen von Berlin und Wien 
Freundschafts= und Defensiv-Allianz-Traktat 
zwischen den Höfen von Berlin und Pe- 
(ersburg . . . 
Allerhöchste Kabinetsorder, daß außer den im 
§. 13. des Edikts vom 19t6en Dezember 
.. J. genannten Berlusten, auch die an 
Bier und Brannwein zur Kompensation 
gebracht werden konnen . 
Allerhöchste Bestimmung, daß kein diesseitiger 
Unterthan von einem des Herzogthums 
Warschau in rechtlichen Anspruch genom- 
men werden darf, wenn derselbe die Forde- 
rung durch ein ihm zugehöriges, in jener 
Provinz 
  
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