— 18 —
Die gegen die Luxussteuerpflichtigen schwebenden Prozesse, welche
keinen andern Grund als die Nichtbeobachtung der vorgeschriebenen Förm-
lichkeiten der Deklaration haben, sind sämmtlich niederzuschlagen. Wir ha-
ben hiernach Unserm Finanzminister die erforderlichen Befehle ertheilt.
Gegeben Hauptquartier Chaumont, den 2ten März 1814.
Friedrich Wilhelm.
Hardenberg. Bülow.
(No. 215.) Allerhöchste Kabinetsorder, betreffend die Stempelfreiheit der Quittungen
der aus der Justizoffizianten -Wittwenkasse zu zahlenden Penstonen.
Vom 2t6en März 1814.
D, die aus der Justizoffizianten-Wittwenkasse zu zahlenden Pensionen nur
als Almosen zu betrachten sind; so finde Ich kein Bedenken, nach Ihrem
Antrage vom 3Zsten Januar d. J. die Quittungen über Pensionen aus ge-
nannter Kasse für stempelfrei zu erklären, und überlasse Ihnen, hievon den
Justizminister von Kircheisen in Kenntniß zu setzen und das weiter Nöthige
zu veranlassen.
Chaumont, den 2ten März 1814.
Friedrich Wilhelm.
An
den Staats= und Finanzminister von Bülow.
(No. 21 6.)