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18. Für die Punction der Hydrocele . 1 bis 2 Rthlr.
19. Für die zur Radikalkur der Hydrocele erforderliche Operation 6 bis 10 Rthlr.
20. Für die Punction der Harnblase .s. .6b1610Rthlt.
21.Für-dieApplicationdesKathetersbeiMätmern.1bi62Rthlr.
22. Für die Application des Katheters bei Weibern 12 Gr. bis 1 Rthlr.
N. B. Wenn diese Application binnen 24 Stunden mehrere-
male geschieht, so wird alsdann nur die Halfte der
vorstehenden Sätze gerechnet.
23. Für die Circumsion . . . . .2bis4Rthlr.
24. Fuͤr die Castration . . 10 bis 20 Rthlr.
25. Fuͤr die Reposition eines Darm- oder Netzbruchs .3 bis 5 Rthlr.
26. Fuͤr die Operation eines eingeklemmten Bruchs . 10 bis 20 Rthlr.
27. Für den Steinschnitt . . . 20 bis 50 Rthlr.
28. Fuͤr die Zuruͤckbringung eines Mutterscheiden- der Maldaun
Vorfalls . 12 Gr. bis 1 Rthlr.
29. Für die Einbringung eines Mutterkranzes, wüccher besonders
bezahlt wird . 12 Gr. bis 1 Rehlr.
30. Für die Unterbindung eines Mutterpolypen . .,4bissNth1k»
31.Furdte11nterbmdungemesMasidarmpolypen. .2bis4Rthlk,
32. Für die Operation der Masidarmfistel . .5bi610Nthlr.
33. Für die Auslösung des Arms aus dem Schultergelenk 10 bis 20 Rthlr.
34. Für die Amputation des Oberarms und Oberschenkels 8 bis 15 Rthlr.
35. Für die Amputation des Vorderarms und Unterschenkels 10 bis 20 Rthlr.
36. Für die Exstirpation eines oder mehrerer Finger oder Zehen 2 bis 4 Rthlr.
37. Für die Reposition des verrenkten Unterkiefers 2 bis 5 Rthlr.
38. Für die Reposition des verrenkten Oberarms. 3 bis 6 Rhhlr.
39. Für die Reposition des verrenkten Vorderarms . 5 bis 10 Rthlr.
40. Für die Reposition der verrenkten Hand . .4 bis 8 Rthlr.
41. Frr die Reposition des verrenkten Oberschenkels aus der
Pfanne . . 10 bis 20 Rthlr.
42. Fuͤr die Reposition der verrenkten Kniescheibe . .8b"isöRthlk.
43. Fuͤr die Reposition des verrenkten Fußes . 4 bis g Rthlr.
44. Bei nicht mehr frischen Verrenkungen gilt immer der hoͤchste
Satz der obigen Angaben.
45. Für die Reposition und den ersten Verband eines gebrochenen
Gesichtsknochens k « . 1bis 2 Rthlr.
40. Für die Reposition und den ersten Verband einer oder mehrerer
S ,hen Rippen . 3 bis 6 Rthlr.
Für die Reposition und den ersten Verband eines Becken-
pochens . . . . . . .2bcsBRthlr
48. Fuͤr