Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten. 1816. (7)

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(No. 350.) Bekanntmachung wegen Abstellung der Mißbräuche, welche in den willköhrli- 
chen Abänderungen der Krieges-Denkmünzen, Orden und Ehrenzeichen 
statt finden. Bom 1sten Mai 1816. 
Se- Majestät der König haben mittelst höchster Kabinetsorder vom 20sten 
v. M. auf den Bericht der General-Ordenskommission über die Mißbrauche, 
welche durch Nachahmung und Abänderung der Kriegs-Denkmunzen statt 
finden, zu beschließen geruhet: 
daß nicht nur die Nachbildung der Denkmünzen, sondern auch das 
Verfertigen von Zierrathen, Veränderungen oder sinnbildlichen Dar- 
stellungen der Allerhöchsten Orts verliehenen Orden und Ehrenzeichen 
künftig allgemein unterbleiben, und daß der Handel mit Gegenstän- 
den dieser Art so wenig weiter statt finden, als gestattet sepn soll, 
die Orden und Ehrenzeichen anders als in den vorgeschriebenen For- 
men zu tragen. 
Indem ich diese Allerhöchste Willensmeinung hiermit zur Kenntniß des 
Publikums bringe, bin ich überzeugt, daß ein jeder, ohne daß es eines be- 
sondern Strafgesetzes bedürfe, sich bestreben wird, den Befehlen Seiner Ma- 
jestät pünktlich Folge zu leisten. 
Berlin, den 1sten Mai 1810. 
Der Staats-Kanzler 
C. Fürst von Hardenberg. 
  
 
	        
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