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(No. 350.) Bekanntmachung wegen Abstellung der Mißbräuche, welche in den willköhrli-
chen Abänderungen der Krieges-Denkmünzen, Orden und Ehrenzeichen
statt finden. Bom 1sten Mai 1816.
Se- Majestät der König haben mittelst höchster Kabinetsorder vom 20sten
v. M. auf den Bericht der General-Ordenskommission über die Mißbrauche,
welche durch Nachahmung und Abänderung der Kriegs-Denkmunzen statt
finden, zu beschließen geruhet:
daß nicht nur die Nachbildung der Denkmünzen, sondern auch das
Verfertigen von Zierrathen, Veränderungen oder sinnbildlichen Dar-
stellungen der Allerhöchsten Orts verliehenen Orden und Ehrenzeichen
künftig allgemein unterbleiben, und daß der Handel mit Gegenstän-
den dieser Art so wenig weiter statt finden, als gestattet sepn soll,
die Orden und Ehrenzeichen anders als in den vorgeschriebenen For-
men zu tragen.
Indem ich diese Allerhöchste Willensmeinung hiermit zur Kenntniß des
Publikums bringe, bin ich überzeugt, daß ein jeder, ohne daß es eines be-
sondern Strafgesetzes bedürfe, sich bestreben wird, den Befehlen Seiner Ma-
jestät pünktlich Folge zu leisten.
Berlin, den 1sten Mai 1810.
Der Staats-Kanzler
C. Fürst von Hardenberg.