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([No. 352.) Allerhöchste Kabinetsorder vom 31sten März 1816., daß die Kaufleute kü ftig
ihre eigenen Formularien zu Wechseln, Assignationen 2c. stempeln lassen
sollen.
Zu Sicherung der Wechselstempelungs-Einnahme setze ich auf Ihren An—
trag vom 21sten d. M. hiermit fest: daß die bisher beim Haupt-Stempel-
Magazin zum Verkauf bereit gehaltenen gestempelten Wechsel-Formularien
für die Folge ganz abgeschafft werden sollen; so, daß die Kaufleute hinführo
nur ihre eigenen Formularien zu Wechseln, Assignationen 2c. zu brauchen, und
solche nach den für diesen Fall bestehenden gesetzlichen Bestimmungen zur
Stempelung darzubringen haben. «
Berlin den 31sten Maͤrz 1816.
Friedrich Wilhelm.
n
den Staats= und Finanzminister Grafen v. Bülow.
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(No. 353.) Allerhöchste Kabinetsorder vom 25sten April 1816. wegen Anwendung des
Zusatzes 232. §. 1. des Ostpreußischen Provinzialrechts in Beziehung auf
die Jagdgerechtigkeit. " ««
De- Verschiedenbeit der Ansichten, welche bei der Anwendung des Zusatzes
232. 9. 1. des Ostpreußischen Provinzialrechts statt gefunden haben, veran-
lassen Mich, auf Ihren Bericht vom 22sten April d. J. hierdurch festzusetzen:
daß den Gütern, welche vor dem 3ten Dezember 1775. mit adlichen
Rechten besessen worden, die Jagdgerechtigkeit, ohne besondere Erwer-
bung und in der Regel auch ohne Einschränkung auf mittlere, oder nie-
dere Jagd, mithin auch die hohe Jagd zustehe.
Berlin, den 25sten April 1816.
Friedrich Wilhelm.
An
die Staatsminister v. Kircheisen und
Grafen v. Bülow.
(No. 354)