Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten. 1816. (7)

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([No. 352.) Allerhöchste Kabinetsorder vom 31sten März 1816., daß die Kaufleute kü ftig 
ihre eigenen Formularien zu Wechseln, Assignationen 2c. stempeln lassen 
sollen. 
Zu Sicherung der Wechselstempelungs-Einnahme setze ich auf Ihren An— 
trag vom 21sten d. M. hiermit fest: daß die bisher beim Haupt-Stempel- 
Magazin zum Verkauf bereit gehaltenen gestempelten Wechsel-Formularien 
für die Folge ganz abgeschafft werden sollen; so, daß die Kaufleute hinführo 
nur ihre eigenen Formularien zu Wechseln, Assignationen 2c. zu brauchen, und 
solche nach den für diesen Fall bestehenden gesetzlichen Bestimmungen zur 
Stempelung darzubringen haben. « 
Berlin den 31sten Maͤrz 1816. 
Friedrich Wilhelm. 
n 
den Staats= und Finanzminister Grafen v. Bülow. 
m—mM—— 
(No. 353.) Allerhöchste Kabinetsorder vom 25sten April 1816. wegen Anwendung des 
Zusatzes 232. §. 1. des Ostpreußischen Provinzialrechts in Beziehung auf 
die Jagdgerechtigkeit. " «« 
De- Verschiedenbeit der Ansichten, welche bei der Anwendung des Zusatzes 
232. 9. 1. des Ostpreußischen Provinzialrechts statt gefunden haben, veran- 
lassen Mich, auf Ihren Bericht vom 22sten April d. J. hierdurch festzusetzen: 
daß den Gütern, welche vor dem 3ten Dezember 1775. mit adlichen 
Rechten besessen worden, die Jagdgerechtigkeit, ohne besondere Erwer- 
bung und in der Regel auch ohne Einschränkung auf mittlere, oder nie- 
dere Jagd, mithin auch die hohe Jagd zustehe. 
Berlin, den 25sten April 1816. 
Friedrich Wilhelm. 
An 
die Staatsminister v. Kircheisen und 
Grafen v. Bülow. 
  
(No. 354)
	        
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