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belegenen, Distrikten des Herzogthums Sachsen, und durch Unsern Finanz-
Minister zur Ausführung gebracht werden.
Für die Ländertheile des Herzogthums Sachsen, auf dem linken Elbufer,
behalten Wir Uns vor, nächstens besondere Bestimmungen über die Ausübung
Unseres landesherrlichen Salz-Regals zu treffen.
Unsere sämmtlichen Staatsbehörden haben sich hiernach zu achten, und
ist das gegenwärtige Gesetz deshalb urkundlich von uns Höchsteigenhändig voll-
zogen und mit Unserm Königlichen Insiegel bedruckt worden.
Gegeben Berlin, den 9ten Mai 1816.
(L. S.) Friedrich Wilhelm.
C. Fürst von Hardenberg. Graf von Bülow.
No. 355.) Allerhöchste Kabinetsorder vom hyten Mai 1846. wegen Ermäßigung und
Gleichstellung der Salzverkaufspreise, desgleichen auch Aufhebung der
Salzkonskription in Schlesien und in der Grafschaft Glatz.
- Ihre Anträge in dm Bericht vom 2bsten April dieses Jahres, setze Ich
hierdurch fest:
daß die bisherige Verschiedenheit des Salzperkaufspreises in Schlesien und
in der Grafschaft Glatz, Meiner Verordnung vom 20sten Dezember 1805.
gemäß ganz aufgehoben, und vom 1 sten Juli dieses Jahres an, der Preis
des Siede= und Steinsalzes, auf allen Faktoreien völlig gleich, für die Last
von 3240 Pfund Berliner Gewicht, auf Einhundert und Zwanzig Thaler
Courant herabgesetzt werde, und jedem Konsumenten frei gestellt seyn solle,
aus welchem Magazin oder aus welcher Faktorei der Provinz, er seinen
Salzbedarf kaufen will.
Ich genehmige auch Ihren Vorschlag, die bisherige Salzkonskription in
Schlesien und in der Grafschaft Glatz versuchsweise aufzuheben, jedoch mit der
ausdrücklichen Bestimmung, daß diejenigen Ortschaften, welche der Kontrebande
in bedeutenden Fallen wiederholt überführt werden, der Konfkription wiederum
unterworfen werden sollen, und authorisire Sie, die gegemvärtigen Festsetzun-
gen durch die Gesetzsammlung zur allgemeinen Kenntniß zu bringen, und darnach
die Einrichtung in Schlesien treffen zu lassen. Berlin, den 9ten Mai 1816.
1 Friedrich Wilhelm.
An
den Staats= und Finanzminister Grafen v. Bülow.
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(No. 356.)