Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten. 1816. (7)

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E d i k t 
wegen Verhütung und Bestrafung geheimer Verbindungen, welche der allge- 
meinen Sicherbeit nachtheilig werden könnten. Vom 20sten Oktober 1798. 
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, Kbnig von 
Preußen. rc. 2c. 
Thun kund und fügen hiermit zu wissen: 
Die zahlreichen Beweise der Treue und Anhänglichkeit, welche Wir von 
Unsern geliebten Unterthanen täglich erhalten, gereichen Unserm landesväter- 
lichen Herzen zur lebhaften Freude, und stärken Uns in Unserm unablässigen 
Bestreben, zum Wohl des Staats und Unserer Unterthanen zu wirken. 
Die sorgfältige Erhaltung dieses so glücklichen wohlthätigen gesegneten 
Zustandes ist Unser stetes Ziel. 
Da mun in den gegenwärtigen Zeiten, außerhalb Unserer Staaten zahl- 
reich, und in denselben bisher nur einzeln, zerstreut, und ohnmächtig, Ver- 
führer vorhanden sind, welche, entweder selbst verleitet, oder aus frevelhafter 
Absicht, jenes glückselige Berhältniß zu stören, zu untergraben, falsche, ver- 
derbliche Grundsätze auszustreuen, fortzupflanzen und zu verbreiten, und auf 
diese Weise die offentliche Glückseligkeit ihren eigennützigen verbrecherischen 
Endzwecken aufzuopfern sich bemühen, und welche zu diesen Endzwecken, jedes 
ihnen bequem scheinende Mittel, besonders aber das Mittel, der sogenannten 
geheimen Gesellschaften und Verbindungen leicht versuchen könnten; so wollen 
Wir hiermit aus landesväterlicher Gesinnung, und ehe noch das Uebel entstan- 
den ist, dasselbe im ersten Keime angreifen und vertilgen, und hiermit Unsere 
geliebten Unterthanen landesväterlich vor jenen Verführern warnen, welche 
mit der Sprache der Tugend um Munde, das Laster im Herzen führen, Glück- 
seligkeit versprechen, und, so bald sie können, nnabsehliches Elend über die 
Getäuschten verbreiten. 
Mit dieser Warnung, welche gewiß bei jedem Rechtschaffenen und Wohl- 
gesiunten Eingang findet, verbinden Wir, aus landesväterlicher Fürsorge für 
Unsere geliebten Unterthanen, eine Ergänzung der Gesetze über diesen Gegen- 
stand, und bestimmen hiermit die strengen aber gerechten Strafen derjenigen, 
welche auf dem Wege geheimer Verbindungen, Verführer zum Verderben Unserer 
Unterthanen zu werden trachten. 
B2 C. 1.
	        
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