Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten. 1816. (7)

— 206 — 
[No. 370.) Allerhöchste Kabinetsorder vom Sten August 1816., daß die zum Besten der 
städtischen Kommunen auf Konsumtibilien ruhenden erhöheten Akzisesätze 
noch fortdauern sollen. 
A-# Ihren Bericht vom 17ten v. M. genehmige Ich, hiermit, daß mit 
Erhebung der durch Meine Order vom 23sten Juni 1814. zum Besten 
der städtischen Kommunen nur auf Zwei Jahre bewilligten erhöheten Akzise 
vom Bier, Branntwein, Fleische, Weizen, Mehl und sonstigen Mühlen- 
Fabrikaten noch bis auf weitere Order fortgefahren werde, und autorisire 
Sie, das deshalb Erforderliche zu veranlassen. 
Karlsbad, den 8ten August 1816. 
Friedrich Wilhelm. 
An 
den Staats= und Finanzminister Grafen v. Bülow. 
(No. 371.)
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.