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wären sie gegen einen in dem ausgeschlossenen Gebiete angestellten Staatsbeamten
verübt worden.
Die Bestechung, welche gegen einen im Dienste des Zollvereins oder eines
seiner Mitglieder angestellten Beamten verübt wird, um denselben zur Verletzung
seiner Amtspflicht zu bestimmen, ist ebenso zu bestrafen, wie die Bestechung eines
in dem ausgeschlossenen Gebiete angestellten Staatsbeamten.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem
Bundes=-Insiegel.
Gegeben Schloß Babelsberg, den 1. Juli 1869.
(L. S.) Wilhelm.
Gr. v. Bismarck=Schönhausen.
(Nr. 326.) Bekanntmachung, betreffend die Benennung der innerhalb des Preußischen Jade-
gebiets in der Gründung begriffenen Stadt, zu deren Bezirk der Kriegs-
hafen an der Jade gehört.
Seine Majestät der König von Preußen haben Allergnädigst geruht, der inner-
halb des Preußischen Jadegebiets in der Gründung begriffenen Stadt, zu deren
Bezirk der Kriegshafen an der Jade gehört, durch Allerhöchsten Erlaß vom
27. Mai d. J. den Namen „Wilhelmshaven““ beizulegen.
Der Kanzler des Norddeutschen Bundes.
Gr. v. Bismarck=Schönhausen.