Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1819. (10)

abgeschlossen seyn. Es wird dabei festgesetzt, daß fuͤr den Fall eines, in dieser 
Periode eintretenden Krieges, den Umstaͤnden nach, die etwa nothwendigen ab- 
aͤndernden Bestimmungen durch eine besondere Uebereinkunft regulirt werden sollen. 
g. 29. Uebrigens sind die beiden hohen kontrahirenden Theile uͤberein- 
gekommen, wegen der Liquidation während der Zeit des Aufenthalts der Okku- 
pationsarmee in Frankreich, so wie auch bei dem dereinstigen Rückmarsche der 
aus Frankreich zurückkehrenden Armeckorps, dieselben Stipulationen eintreten 
zu lassen, welche Dieserhalb zwischen der Königl. Preußischen und der Königl. 
Großbritannisch-Hannöverschen Regierung durch gegenseitige Uebereinkunft sind 
festgesetzt worden. 
Zu Urkund dessen ist dieses Durchmarschreglement in duplo ausgefertigt, 
und unter Vorbehalt höchster Ratifikation vollzogen, und gegeneinander aus- 
gewechselt worden. 
So geschehen Berlin, den 23sten Dezember 1817. 
(I. S.) Ludwig Freih. v. Wolzogen. (L. S.) Ludwig Conrad Georg 
Freiherr v. Ompteda. 
Ratifikations-Urkunde. 
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von 
Preußen ⁊. x. 
Thun hiermit kund, daß Wir zur Sicherung einer durch das Gebiet 
des Herzogthums Braunschweig gehenden Militair-Straße fuͤr Unsere Trup- 
pen, Unsern General-Major, Freiherrn von Wolzogen, ernannt haben, 
um alles dasjenige, was diesen Gegenstand betriffe, zu verhandeln, abzu- 
schließen und zu unterzeichnen; welcher und der von Sr. Koniglichen Hohei#t 
dem Minzen Regenten des vereinigten Königreichs Großbritannien und Ir- 
land, wie auch des Konigreichs Hannover, in Ihrer Eigenschaft als Vor- 
mund Seiner Durchlaucht des minorennen Herzogs Karl Friedrich August 
Wilhelm von Braunschweig-Lüneburg, bevollmächtigte Königl. Großbri- 
tannisch-Hannsversche Geheime Rath, außerordentliche Gesandte und bevoll- 
mächtigte Minister an Unserm Hofe, Ritter Unsers großen rochen Adler- 
Ordens und Kommandeur des Königl. Großbritannisch-Hannöverschen Guel- 
phen-Ordens, Freiherr von Ompteda, am 23sten Dezember 1817. den hier 
angehefteten, aus 20 Artikeln bestehenden Durchmarsch= und Etappen-Ver- 
trag abgeschlossen und unterzeichnet haben. 
Wir haben, nachdem Wir diesen Vertrag gelesen und erwogen, den 
Inhalt defselben Unserm Willen gemäß befunden und daher angenommen, 
geneh- 
 
	        
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