abgeschlossen seyn. Es wird dabei festgesetzt, daß fuͤr den Fall eines, in dieser
Periode eintretenden Krieges, den Umstaͤnden nach, die etwa nothwendigen ab-
aͤndernden Bestimmungen durch eine besondere Uebereinkunft regulirt werden sollen.
g. 29. Uebrigens sind die beiden hohen kontrahirenden Theile uͤberein-
gekommen, wegen der Liquidation während der Zeit des Aufenthalts der Okku-
pationsarmee in Frankreich, so wie auch bei dem dereinstigen Rückmarsche der
aus Frankreich zurückkehrenden Armeckorps, dieselben Stipulationen eintreten
zu lassen, welche Dieserhalb zwischen der Königl. Preußischen und der Königl.
Großbritannisch-Hannöverschen Regierung durch gegenseitige Uebereinkunft sind
festgesetzt worden.
Zu Urkund dessen ist dieses Durchmarschreglement in duplo ausgefertigt,
und unter Vorbehalt höchster Ratifikation vollzogen, und gegeneinander aus-
gewechselt worden.
So geschehen Berlin, den 23sten Dezember 1817.
(I. S.) Ludwig Freih. v. Wolzogen. (L. S.) Ludwig Conrad Georg
Freiherr v. Ompteda.
Ratifikations-Urkunde.
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von
Preußen ⁊. x.
Thun hiermit kund, daß Wir zur Sicherung einer durch das Gebiet
des Herzogthums Braunschweig gehenden Militair-Straße fuͤr Unsere Trup-
pen, Unsern General-Major, Freiherrn von Wolzogen, ernannt haben,
um alles dasjenige, was diesen Gegenstand betriffe, zu verhandeln, abzu-
schließen und zu unterzeichnen; welcher und der von Sr. Koniglichen Hohei#t
dem Minzen Regenten des vereinigten Königreichs Großbritannien und Ir-
land, wie auch des Konigreichs Hannover, in Ihrer Eigenschaft als Vor-
mund Seiner Durchlaucht des minorennen Herzogs Karl Friedrich August
Wilhelm von Braunschweig-Lüneburg, bevollmächtigte Königl. Großbri-
tannisch-Hannsversche Geheime Rath, außerordentliche Gesandte und bevoll-
mächtigte Minister an Unserm Hofe, Ritter Unsers großen rochen Adler-
Ordens und Kommandeur des Königl. Großbritannisch-Hannöverschen Guel-
phen-Ordens, Freiherr von Ompteda, am 23sten Dezember 1817. den hier
angehefteten, aus 20 Artikeln bestehenden Durchmarsch= und Etappen-Ver-
trag abgeschlossen und unterzeichnet haben.
Wir haben, nachdem Wir diesen Vertrag gelesen und erwogen, den
Inhalt defselben Unserm Willen gemäß befunden und daher angenommen,
geneh-