Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1819. (10)

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Dem gemäß haben die beiderseitigen Kommissarien diesen Vertrag 
in zwei gleichlautenden Exemplaren ausgefertigt und mit Beifügung ihrer 
Wappen eigenhändig unterschrieben. 
So geschehen Warschau, den zwei und zwanzigsten Marz des Jahres 
Eintaufend Achthundert und Siebenzehn. 
(I. 8.) (I. S.) 
August Wilhelm von Leipziger, Franz Schascheck von Mezihurz, 
Regierungs-DOirektor, Ritter des K. K. Oesterreichischer Kommissar. 
rothen Adlerordens dritter Klasse, 
und Bevollmächtigter Sr. Maje- 
stät des Königs von Preußen. 
(L. S.) 
Carl Semler, 
K. Regierungs= und vortragender 
Rath im Finanz-Ministerium, des 
eisernen Kreuzes und des K. Rus- 
sischen St. Annen-Ordens 2ter 
Klasse Ritter, Bevollmachtigter 
Er. Majestät des Königs von 
Preußen. 
Dieser Vertrag ist am 20sten Juni 1817. von des Königs Maje- 
stat ratifigirt, und die Ratifikations-Urkunden sind hiernächst zu Wien aus- 
wechselt worden. 
Anmerkung. Die in dem ersten Artikel des vorstehend abgedruck- 
ten Vertrages erwähnten nachträglichen Bestimmungen, welche die Artikel 
2 J. und 25. des Oesterreichisch-Russischen, und die Artikel 22. und 23. des 
Preußisch-Russischen Traktats, durch die Warschauer Kommissions-Verhand- 
lungen erhalten haben, sind in dem zwischen Preußen und Rußland unterm 
ieten Dezember 1818. zu Petersburg abgeschlossenen Handels= und Schiff- 
fahrts-Vertrage, und zwar im Artikel I. und im Artikel 2. bis Lit. e. ent- 
halten. 
Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten. 
  
No. 500.)
	        
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