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Dem gemäß haben die beiderseitigen Kommissarien diesen Vertrag
in zwei gleichlautenden Exemplaren ausgefertigt und mit Beifügung ihrer
Wappen eigenhändig unterschrieben.
So geschehen Warschau, den zwei und zwanzigsten Marz des Jahres
Eintaufend Achthundert und Siebenzehn.
(I. 8.) (I. S.)
August Wilhelm von Leipziger, Franz Schascheck von Mezihurz,
Regierungs-DOirektor, Ritter des K. K. Oesterreichischer Kommissar.
rothen Adlerordens dritter Klasse,
und Bevollmächtigter Sr. Maje-
stät des Königs von Preußen.
(L. S.)
Carl Semler,
K. Regierungs= und vortragender
Rath im Finanz-Ministerium, des
eisernen Kreuzes und des K. Rus-
sischen St. Annen-Ordens 2ter
Klasse Ritter, Bevollmachtigter
Er. Majestät des Königs von
Preußen.
Dieser Vertrag ist am 20sten Juni 1817. von des Königs Maje-
stat ratifigirt, und die Ratifikations-Urkunden sind hiernächst zu Wien aus-
wechselt worden.
Anmerkung. Die in dem ersten Artikel des vorstehend abgedruck-
ten Vertrages erwähnten nachträglichen Bestimmungen, welche die Artikel
2 J. und 25. des Oesterreichisch-Russischen, und die Artikel 22. und 23. des
Preußisch-Russischen Traktats, durch die Warschauer Kommissions-Verhand-
lungen erhalten haben, sind in dem zwischen Preußen und Rußland unterm
ieten Dezember 1818. zu Petersburg abgeschlossenen Handels= und Schiff-
fahrts-Vertrage, und zwar im Artikel I. und im Artikel 2. bis Lit. e. ent-
halten.
Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten.
No. 500.)