Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1819. (10)

Eben so erhalten sie auch nur von dem erstgedachten Ministerio alle 
Aufträge und Resolutionen, und werden hiermit angewiesen, den Verfügungen 
dieser Behorde in allen Stücken pünktlich und ohne Aufschub nachzukommen 
3) Sie sollen in Stand gesetzt werden, das für ihre Geschäfte nöthige 
Dienstpersonal zu halten, doch sollen ihnen auch erforderlichen Falls alle Sub- 
alternen der Universitäten zu Gebote stehen. 
Nach diesen Festsetzungen haben sowohl die Regierungsbevollmächtigeen 
selbst, die Universitäten und ihre Behörden, als auch die in vorkommenden 
Fällen mitzmwirken angewiesenen polizeilichen, richterlichen und militairischen 
Behörden, sich streng zu achten. Letztere sind hierzu von den ihnen vorge- 
setzten Ministerien anzuhalten, das Ministerium der geistlichen, Unterrichts- 
und Medizinal- Angelegenheiten aber hat im Allgemeinen, wie in Hinsicht auf 
die Regierungsbe chtigten und die Universtäten insonderheit darüber zu 
halten, daß obige Vorschriften genau befolg. werden. 
Gegeben Berlin, den 18ten November 1810. 
  
(I. 8.) Friedrich Wilhelm. 
C. Fürst v. Hardenberg. 
  
(No. 5006.) Reglement für die künftige Verwaltung der akademischen Disziplin und Pelizeie 
Gewalt bei den Universitäten. Vom 18ten November 1819. 
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von 
Preußen 2c. 7. 
baben Uns überzeugt, daß die bisber auf Unsern Universitäten Rücksichts 
der Verwaltung der akademischen Disziplin und Polizei = Gewalt bestande- 
nen Einrichtungen nicht überall den gehofften Erfolg gehabt haben. Die 
Rekloren und Senatoren Unserer Universiiten, in deren Händen sich bisher 
die akademische Disziplin und Polizei-Gewalt konzentrirte, standen nicht in 
der nolhwendigen Verbindung mit den Orts- Polizeitehorden und die jährlichen 
Veränderungen in dem mit jenen akademischen Würden bekleideten Personale 
verhinderten eine gleichförmige Ausubung der den Universiläten verliehenen 
Disziplinar-Gewalt. Wir haben daher beschlossen, bei jeder Unserer Uni- 
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