Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1821. (12)

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3) Wenn Eisbahn ist, wird don allen vorbenannten Saͤtzen nur die Haͤlfte 
bezahlt, wogegen die Faͤhrleute schuldig sind, Bahn zu machen, und den 
Reisenden solche nicht nur zu weisen, sondern sie auch zu begleiten und mit 
Sicherheit überzubringen. 
4) Ertraposten und Estafen#en bezahlen das Fährgeld nach den geordneen 
Sétzen, erstere auch zugleich für die Rückfahrt der Extrapostpferde. 
5) Die ordinairen fahrenden und reitenden Posten gehen frei, für jeden der 
Beiwagen aber werden 4 c9Gr. Kourant bezahlt. 
6) In den Fällen, wo Perde und Fuhrwerk von Erlegung des Fährgeldes 
befreit sind, sind es auch die darin befindlichen oder dazu gehdrigen Per- 
sonen. 
Aachen, den öten Juli 1821. 
¶L. S.) Friedrich Wilhelm. 
S. Fürst v. Hardenberg. v. Bülow. v. Lottum.= 
  
(No-665.) Gesetz wegen Anwendungdes Edikks vom 1 ten September 1811., die Re- 
gulirung der gutsherrlichen und bäuerlichen W#hältnisse betreffend, und 
der sp#teren darüber erlassenen Gesetze, auf die Oder= und Niederlausitz 
und das Umt Senftenderg. Vom 21lsten Juli 1821. 
Wie Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von 
Preußen ꝛc. ꝛc. 
haben durch Kommissionen aus Staatsdienern und landeskundigen Eingesessenen 
näher untersuchen lassen, ob und in wie fern der bestehende Rechts-Zustand und 
die Verfassung in der Ober und Nieder-Lausitz und dem Amte Senftenberg die 
Anwendung der wegen Ausgleichung der gutsherrlichen und bauerlichen Verhälc- 
nisse von Uns erlassenen Gesetze daselbst gestatte, und da Wir Uns hierdurch von 
der Ausfährbarkeil dieser Maaßregel übereugt haben; so verordnen Wir des- 
halb auf den Antrag Unsers Staats-Ministerii, und nach vernommenem Gut- 
achten des Staatoraths, wie folgt: 
§#. 1. Das Ed'kt vom I##ten September-I8IU#, die Regulirung der 
gutäherrlichen und bäuecilichen Verhälrnisse, betreffend, und die dasselbe aban- 
dernden, ergänzenden und erläufernden. Bestimmungen, als die Deklaration 
vom 20sten Mai 1810., und die Verordnungen vom 20sten Juni 1817., 
oten
	        
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