— 48 —
o. 279.) An die Einwohner der Stadt und des Gebietes von Danzig des Eulmschen
und Michelauschen Kreises, und an die Einwohnrr dee Stadt und des
Gebietes von Thorn. Vom 15ten Mai 1815.
(T
Ich habe Euch durch Mein Besitznahme-Patent vom heutigen Tage wieder
in Eure uralten Verhältnisse zurückgeführt; Ich habe Euch dem Lande
wiedergegebeu, dem Ihr ursprünglich angehört, und dem Ihr Eunern früheren
Wohlstand verdanktet. Ihr werdet in dieser Wiedervereinigung an der
Konstitution Theil nehmen, welche Ich allen Meinen getreuen Unterthanen
zu gewähren beabsichtige, und an der provinziellen Verfassung welche Meine
Provinz Westpreußen erhalten wird.
Diese Wiedervereinigung gewährt Euch Schutz und Sicherheit für Euer
Eigenthum, die Gewißheit, die Früchte Eurer Industrie wieder selbst zu genießen
und die Aussicht auf eine ruhige Zukunft. Mit landesväterlicher
Sorgfalt werde Ich bemüht sepn Euren tief erschütterten Wohlstand noch einmal
gründen zu helfen. Ausschließlich mit der Zukunft beschäftigt, will Ich,
daß jede Verirrung der Vergangenheit, der Vergessenheit übergeben werden
soll.
Ich werde durch die Zeitumstände verhindert den erneuerten Eid Eurer
Treue in Person zu empfangen, und habe deshalb Meinen Ober-Presidenten
von Ostpreußen und Landbofmeister des Koönigreichs Preußen,
von Auerswald aufgetragen, die Erbhuldigung in Meinem Namen von
Euch in der Stadt Danzig zu empfangen und die diesfälligen nöthigen
Verfügungen zu treffen.
Gegeben zu Wien, den 15ten Mai 1815.
Friedrich Wilhelm.
(No. 208.)