Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten. 1815. (6)

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o.  279.)  An  die  Einwohner  der  Stadt  und  des  Gebietes  von  Danzig  des  Eulmschen
und  Michelauschen  Kreises,  und  an  die  Einwohnrr  dee  Stadt  und  des
Gebietes  von  Thorn.  Vom  15ten  Mai  1815.

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Ich  habe  Euch  durch  Mein  Besitznahme-Patent  vom  heutigen  Tage  wieder
  in  Eure  uralten  Verhältnisse  zurückgeführt;  Ich  habe  Euch  dem  Lande
wiedergegebeu,  dem  Ihr  ursprünglich  angehört,  und  dem  Ihr  Eunern  früheren
  Wohlstand  verdanktet.  Ihr  werdet  in  dieser  Wiedervereinigung  an  der
Konstitution  Theil  nehmen,  welche  Ich  allen  Meinen  getreuen  Unterthanen
zu  gewähren  beabsichtige,  und  an  der  provinziellen  Verfassung  welche  Meine
Provinz  Westpreußen  erhalten  wird.

Diese  Wiedervereinigung  gewährt  Euch  Schutz  und  Sicherheit  für  Euer
Eigenthum,  die  Gewißheit,  die  Früchte  Eurer  Industrie  wieder  selbst  zu  genießen
  und  die  Aussicht  auf  eine  ruhige  Zukunft.  Mit  landesväterlicher
Sorgfalt  werde  Ich  bemüht  sepn  Euren  tief  erschütterten  Wohlstand  noch  einmal
  gründen  zu  helfen.  Ausschließlich  mit  der  Zukunft  beschäftigt,  will  Ich,
daß  jede  Verirrung  der  Vergangenheit,  der  Vergessenheit  übergeben  werden
  soll.

Ich  werde  durch  die  Zeitumstände  verhindert  den  erneuerten  Eid  Eurer
  Treue  in  Person  zu  empfangen,  und  habe  deshalb  Meinen  Ober-Presidenten
  von  Ostpreußen  und  Landbofmeister  des  Koönigreichs  Preußen,
von  Auerswald  aufgetragen,  die  Erbhuldigung  in  Meinem  Namen  von
Euch  in  der  Stadt  Danzig  zu  empfangen  und  die  diesfälligen  nöthigen
Verfügungen  zu  treffen.

Gegeben  zu  Wien,  den  15ten  Mai  1815.

Friedrich  Wilhelm.

 

 

(No.  208.)