Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1821. (12)

vi  Drittes  Sachregister.

Bayern,  Küönigreich,  Uebereinkunft  mit  selbigem  wegen  wechselseitiger  Uebermahme  ausgewiesener  Vogabunden
  und  Verbrecher.  18.  5.33.  —  Kartel-Konvemnion  mit  selbigem.  18.  145.

Bayonner  Konvention,  Wieder-Erwerbung  der  durch  selbige  verloren  gegungenen  Kapitalien  in  den
Polnischen  Provinzen.  19.  199.  seq.

Beamte,  königliche,  siehe  Staatodiener.  —  städtische,  in  wie  weit  bei  deren  Anstellungen  Militair-Invaliden

  zu  berücksichtigen  sind.  20.  7y.  ·

Begleitscheine,  deren  Ausstellung  bei  Waaren-Transporten.  18.  114.  115.  123.  —  Strafe  für  deren
Verfülschung.  18.  136.  —  Gedöhren-Entrichtung  für  selbige.  18.  85.  „eq.  —  21.  181.

Beilstein,  Herrschaff,  wird  von  den  Niederlanden  an  Prcußen  abgetreten.  18.  (Anbung)  20.  —  und
von  letzterem  wiederum  an  Nassau.  ibid.  31.  )

Beleidigungen,  schristliche,  deren  Bestrafung,  wo  das  Französische  Strafgesetzbuch  noch  in  Kraft  ist.
19.  164.  —  unter  den  Studenten,  deren  Bestrafung.  19.  242.

Belgien.  Bereinigung  des  von  Frankreich  abgetretenen  Theils  desselben  mit  den  Niederlanden.  18.  (Anhang)
  129.

Berg,  vormaliges  Großherzogthum,  Gesetz  über  die  gutsherrlichen  und  bäuerlichen  Berhältnisse  in  den
lzu  selbigem  gehörig  gewesencn  Landestheilen.  20.  1609.

Berg,  Provinz,  Zoll=  und  Verbrauchs-Steuer-Tarif  für  selbige.  18.  07.

Berg-Eigenthum,  auf  Flötzen,  dessen  Muthung  und  Verleihung.  21.  106.

Bergwerke,  deren  Benutzung  in  standesherrlichen  Bezirken.  20.  88.

Bergwerks-Steuern  „  deren  Abtragung  in  den  Rheinprevinzen.  20.  167.

Berlin,  Kaufmannschaft  daselbst,  Bildung  einer  Korporation  für  selbige  und  Statut  derse  20.

Bestätigung  von  Verträgen,  s.  letztere.

Bestechungen  der  Steuer-Beamten  von  Seiten  der  Steuerpflichtigen,  werden  bestraft.  18.  1  30.  130,
—  19.  111.  115.

Beurlaubungen,  bei  Offizieren  des  stehenden  Heers.  19.  243.

Bier,  dessen  Verfertigung  in  inländischen  Brauereien,  und  Steuer-Entrichtung  von  selbigem.  19.  95.
—  ist,  in  Kochkesseln  für  den  Hausbedarf  bereitet,  sieuerfrei.  ibid.  100.  107.

Biergeldskasse,  neuc,  der  Kurmärkschen  kandschaft,  wird  aufgehoben.  20.  19.

Bierzwang,  (.  Getränke-zZwang.

Binnen-Abgaben  und  Zölle,  Staats=  Komnmeal=  und  Privat-,  hören  auf.  18.  68.

Bischöfe,  Verpflichtung  derselben  zur  Haltung  der  Geset-Sammlung  und  des  Regierungs=  Amtsblakre.
19.  149.  150.  —  katholische,  deren  Verhäitnisse  in  den  Preußischen  Staaten.  21.  11.3.  seq  133.

Bisthümer  der  katholischen  Kirche,  deren  Einrichtung,  Ausstattung  und  Begranzung.  21.  113.

Blankenhayn,  Horrschaft,  wird  mit  Aucnahme  des  Amts  Wandersleben  von  Preußen  an  Sachsen-„Weimar

  abgetreten.  18.  (Anhang.)  52.

Blasenzins,  dessen  Erhebung  vom  Branntwein.  19.  97.  seq.  —  Steuerordnung  fit  seibigen.  19.  102.seq.

Bohrmühlen,  s.  Mählenwerke.

Börse,  deren  Einrichtuns  in  Berlin.  20.  52.  —  desgl.  in  Stettin.  21.  205.

Börsen-Rorporation,  vormals  vereinigte  in  Kerlin,  wird  aufgehoben,  un
Korporation  der  Verliner  Kaufmannschaft  errichtet.  20.  10.  scld

Borsten-Sammler,  Gewerbesteuer-Entrichtung  von  selbigen.  20.  102.

Botendienste,  und  ähnliche  Oiensilcisiungen  für  die  Civilbehsrden,  in  wie  weit  die
noch  benutzt  werden  kann.  21.  6

Bouillon,  Heriogthum,  von  Frankreich  abgetreten,  wird  mit  18.  (Anhang.)
  127.

Bonteillen,  s.  Flas

Brandenbu##,  Previnz.  18.  07.  70.

Brand-