Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1821. (12)

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Geset= Sammlung 
für. die 
Königlichen Preußischen Stagten. 
  
No. 3. 
  
(No. 639.) Bekanntmachung vom 15ten Februar 1821., daß die Piaster in den Staats- 
kassen fernerhin nicht mehr angenommen werden sollen. 
D die Bekanntmachung vom 17t#en Juli 1813. (Gesetzsammlung S. o.) 
ist die Annahme der Piaster in den Staatskassen zum Werthe von 1 Rechlr. 
lo g r. 6 Pf. gestattet worden. Da gegenwärtig die Gründe nicht mehr vor- 
handen sind, welche diese Anordnung damals rechtfertigten, so wird solche hier- 
durch dergestalt außer Kraft gesetzt, daß die Piaster fernerhin in den Staats- 
kassen nicht angenommen werden dürfen. 
Laybach, den Iöten Februar 1821. 
C. Fürst v. Hardenberg. 
  
Jebrgang 1821. E .[o. 640.) 
(Ausgegeben zu Berlin den 15ten März 1821.)