Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1822. (13)

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Gesetz= Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
" No. 14. —.— 
  
  
[JNo. 736.) Allerhöchste Kabinetsorder vom 1 tten April 1822., wegen zu beobachtender 
Reziprozität in der Abschoß-Freiheit gegen die nordamerikanlschen Frel- 
staaten wie gegen jede andere Staaten. 
A- Ihren gemeinschaftlichen Bericht vom löten v. M. beslimme Ich hier- 
mit: daß, da das Jus detractus (Abschoß= und Abfahrtsgeld) in keinem Theile 
der nordamerikanischen Freistaaten mehr besleht, die Reziprozität genau beob- 
achtet und in sämmtlichen Preußischen Staaten gegen die vereinigten Staaten 
von Nordamerika weder Abfahrts= noch Abschotgeld genommen werden soll. 
Hiernach haben Sie jetzt bei dem zur Sprache gekommenen Falle, wo 
von Erfurt nach Neu-Orleans Vermögen ausgeführt werden soll, zu verfahren. 
Bei dieser Veranlassung bestimme Ich zugleich, daß auch gegen andere 
Staaten, in denen das Jus detractus nicht mehr zur Anwendung kommt, fort- 
hin weder Abschoß= noch Abfahrtsgeld genommen werden soll. 
Berlin, den 1Iten April 1822. Z 
Friedrich Wilhelm. 
An 
die Staats-Minister von Schuckmann und Graf von Bernstorff. 
  
(No. 737.) Allerhochste Kabtnetsorder vom Aten Juli 1822., wegen einer Praͤklusi vfrist 
zur Anmeldung der aus den verschiedenen Staats= Anleihen im chemali- 
gen Herzogthum Warschau statt findenden Forderungen. 
Ur die Forderungen für Kapital und Zinsenrücksiände bis ersten Januar d. J. 
1) aus der Staats-Anleihe des ehemaligen Herzogthuns Warschau vom 
Jahre 180., 
2) aus der Anleihe des Warschauschen Gouvernements aus demselben Jahre 
von den Domainen-Pächtern, und 
3) aus der außerordentlichen Anleihe vom Jahre 1812. 
so weit sie nach Ar#ikel K. der Konvention zwischen Preußen und Rußland d. q. 
Berlin den 22Zdsten Mai 1810. auf den diesseitigen Gebietstheil des gedachten ehe- 
maligen Herzogthums fallen, vollständig kennen zu lernen, bestimme Ich hiermit: 
Jahrgang 1827. Cc daß 
(Ausgegeben zu Berlin den 20sten Juli 1822.)
	        
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