von Wort zu Wort eingeschaltet, anzusehen sind, daß Wir dieselben jedoch unter
Beziehung auf die von der Kommission in der nasten Konferenz, wo die Kon-
vention von den einzelnen Bevollmächtigten unterzeichnet worden ist, sowohl we-
gen der Rekognitionsgebühr und der Besteuerung des Holzes, wie der dabei ein-
fretenden Erhebungsform zu Artikel 10. und 11. gefaßten besondern Beschlüsse,
als auf den allgemeinen Beschluß zu dem Zosten Artikel, wonach die in den vor-
hergegangenen 43 Konferenzen an die Revisionskommission verwiesenen Punkte
ausdrücklich vorbehalten bleiben sollen, durchaus genehmigt haben, so wie Wir
solche Kraft der gegenwärtigen in gewöhnlicher Form ausgestellten Bestätigungs-
Urkunde feierlich genehmigen, indem Wir für Uns und Unsere Nachkommen auf
Unser Königliches Wort versprechen, gedachten Bestimmungen getreulich nachzu-
kommen, so wie auch darüber zu wachen, daß sie von Unseren Behörden und Un-
terthauen jederzeit genau erfüllt werden.
Zu mehrerer Bekräftigung dessen haben Wir Unsere Bestätigungs-Urkunde-
in zehn gleichlautenden Eremplaren, wovon neune für jeden der mitkontrahiren-
den Theile, darunter für die drei Herzôöge von Anhalt Durchlauchten je beson-
ders, die zehnte aber zur Hinterlegung bei den gemeinschaftlichen Kommissions-
Akten bestimmt ist, eigenhändig unterschrieben, und mit Unserem größeren
Staatssiegel versehen lassen.
So geschehen zu Berlin, den 20sten November im Jahre des Herrn,
Eintausend Achthundert ein und zwanzig, und Unserer Regierung im Fünf und
zwanzigsien.
¶L. S.) Friedrich Wilhelm.
C. Fürst v. Hardenberg. v, Bernstorff.
(No. 697.) Elb-Schiffahrts-Akte. Vom 23sten Juni 1821.
N. die Wiener Kongreßakte vom cten Juni 18185. die allgemeinen
Grundsätze ausgesprochen hat, nach welchen die Schiffahrk auf den Strömen ge-
ordnet werden soll: so haben die Staaten, deren Gebiet die Elbe in ihrem schiff-
baren Laufe trennt oder durchströmt, beseelt von dem Wunsche, die dadurch dem
Handel und der Schiffahrt zugesicherten Vortheile und Enleichterungen bald-
moglichst ins Leben zu rufen, den Zusammentritt einer Kommission in Dresden
ver-