Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1822. (13)

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Gesetz-Sammlung

fuͤr  die
Königlichen  Preußischen  Staaten.

 

—  No.  2.  —

 

(No.  696.)  Ratifikations-Urkunde  der  zu  Dresden  am  2  sten  Juni  1821.  abgeschlossenen
Elb-Schiffahrts-Akte.  Vom  20sten  November  1821.

Wir  Friedrich  Wilhelm  III.,  von  Gottes  Gnaden,  König  von
Preußen  rc.  K.
thun  kund  und  bekennen  hiermit:

Nachdem  Wir,  Seine  Majesiat  der  Kaiser  von  Oestreich,  Seine  Majestct
der  König  von  Sachsen,  Seine  Majestät  der  König  von  Großbritannien  und  Irland,
  als  König  von  Hannover,  Seine  Mcjestät  der  König  von  Danemark,
als  Herzog  von  Holstein  und  Lauenburg,  Seine  Königliche  Hoheit  der  Großherzog
  von  Mecklenburg-Schwerin,  Ihre  Durchlauchten  die  Herzöge  von  Anhalt-Bernburg,
  Anhalt-Köthen  und  Anhalt-Dessau,  und  der  Senat  der  freien  Bundes=
  und  Hanseestadt  Hamburg,  zur  Vollziehung  des  logten  Artikels  des  am
Kongresse  zu  Wien  den  gten  Juni  18185.  unterzeichneten  Hauptvertrages  dahin
übereingekommen  sind,  zu  Dresden  eine  Kommission  aus  allseitigen  Bevollmächtigten
  zusammenzusetzen,  um  die  Anwendung  der  im  gedachten  Kongreßoertrage
enthaltenen  allgemeinen  Besiimmungen  für  die  Flußschiffahrt  auf  jene  der  Elbe  zu
berathen,  und  das  Resultat  dieser  Berathung  in  ciner  gemeinschaftlichen  Uebereinkunft
  festzusetzen;

Und  nachdem  gedachte  Uebereinkunft  im  gemeinsamen  Einverständnisse  glücklich
  zu  Stande  gekommen,  und-den  23  sten  Juni  l.  J.  von  den  gegenseitigen  Bevollmächtigten
  in  neun  gleichlautenden  Eremplaren,  wovon  acht  für  jeden  der
kontrahirenden  Theile,  darunter  ein  gemeinsames  Exemplar  für  die  drei  Herzöge
von  Anhalt  Durchlauchten,  und  das  neunte  zur  Hinterlegung  bei  den  gemeinschaftlichen
  Kommissions-Akten,  um  daselbst  zum  gemcinsamen  Gebrauche  der
theilnehmenden  Regierungen  zu  dienen,  unter  Vorbehalt  der  Natistkationen  unterzeichnet
  worden  ist:  so  erklären  Wir  hiermit,  nach  sorgfältiger  Prüfung  und
Erwägung  aller  und  jeder  in  der  erwähnten  als  Elb-Schiffahrts-Akte  bezeichneten
  Uebereinkunft  enthaltenen  Bestimmungen,  welche  als  wären  sie  hier

Jahrgang  1822.  B  von