Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1827. (18)

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Vorstehende  Erklaärung  wird,  nachdem  solche  gegen  eine  übereinslimmende,
von  dem  Herzoglich  =  Sachsen-Coburg  und  Gothaschen  Ministerio  unterm
1  tten  November  1827.  vollzogene,  Erklärung  ausgewechselt  worden  ist,  unter
Bezugnahme  auf  die  Allerhöchste  Kabinetsorder  vom  1####en  August  1827.
Cdiesjährige  Gesetz-Sammlung  No.  17.  Seite  123.),  hierdurch  zur  öffentlichen
Kenntniß  gebracht.

Berlin,  den  27  len  November  1827.

Ministerium  der  auswärtigen  Angelegenheiten.
v.  Schönberg.