Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1827. (18)

— 48 — 
Mansfeldischen See= und Gebirgskreise, dem Saalkreise und dem Stadt- 
kreise Halle. - 
4) Der Eichsfeldische Wahlbezirk, welcher enthaͤlt: das Fürstenthum Eichs- 
feld, die Grafschaft Hohenstein, die Distrikre von Treffurt und Dorla, 
und die Städte Nordhausen und Mühlhausen mit ihren Gebieten; nach 
den landräthlichen Kreisen: Mühlhausen, Heiligenstadt, Worbis und 
Nordhausen. 
5) Der Magdeburgische Wahlbezirk, welcher enthält: das Herzogkhum Mag- 
deburg, die Grafschaft Barby, das Amt Gommern und das Amt Wal- 
ter-Nienburg; nach den landräthlichen Kreisen: Magdebung, Calbe, 
Wanzleben, Wolmirstädt, Neuhaldensleben, Jerichow I., Jerichow II., 
mit Einschluß des beim Kreise Gardelegen befindlichen Theiles vom Her- 
zogthum Magdeburg. 
6) Der Halbersiädtsche Wahlbezirk, welcher entha#lt: das Fürstenkhum Halber- 
stadt, die Grafschaft Wernigerode und die Baronie Schauen; nach den 
landräthlichen Kreisen: Halberstadt, Aschersleben, Oschersleben und der, 
einen eigenen Kreis bildenden, Grafschaft Wernigerode, mit Einschluß des 
beim Kreise Gardelegen befindlichen Theiles des Fürstenthums Halberstadt. 
Alle Enklaven, wenn sie auch historisch mit einem andern Landestheile 
verbunden waren, werden, in sofern sie nicht bereits speziell ausgenommen sind, 
oder künftig ausgenommen werden, auch in sländischer Beziehung zu denjenigen 
landráthlichen Kreisen gewiesen, welchen die Verwaltungs-Eintheilung sie 
beilegr. 
8 Artikel 2. 
Nach der in vorstehender Maaße geschehenen Eintheilung der VProvinz in 
Wahlbezirke werden zugewiesen: 
A. der Ritterschaft: 
1) im Thüringischen Bezirrkennnn 8 Abgeordnete. 
jedoch mit der Besiimmung, daß Einer aus dem Alt- 
Querfurtischen Kreise, Einer aus dem Stifte Naumburg- 
Zeitz und Einer aus dem Neustädtischen Kreise gewähltwerdez. 
5 im Wittenbergischen Bezirke ...................... 5 - 
jedoch mit der Bestimmung, daß Zwei aus dem Alt-Witten= 
bergischen, Einer aus dem Meißner, Einer aus dem Leipziger 
und Einer aus dem Merseburger Theile 9ewählt werde; 
3) im Mansfeldischen Bezrrkre . 3 - 
4) Eichsfeldisccheeenl 4 ,- 
5)zs«-Magdeburgischen-............................ 6 " 
6) Halberslädrischen z 3 - 
der Ritterschaft zusammen. 29 Abgeordnete. 
Wie-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.