Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1829. (20)

— 49 — 
Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
  
— No. 9. — 
  
MMNo. 1196.) Allerhoͤchste Kabinetsorder vom 10ten Ma 1829., betreffend die Ausfertigung 
von Attesten statt der Hypothekenscheine. 
N . 
Ich sinde kein Bedenken, die von dem Staatsministerium in dem Berichte vom 
Sten v. M., zur Erleichterung der Hypothekengeschafte und Ersparung der Kosten, 
in Antrag gebrachte Maaßregel, dahin zu genehmigen: daß nach dem Verlangen 
der Interessenten unter den ihnen früher ertheilten Hypothekenscheinen attestirt 
werde: 
1) daß seit der Ausfertigung derselben keine neue Forderung eingetragen, 
oder 
2) daß die Cession einer eingetragenen Forderung im Hypothekenbuche vermerkt 
worden 
und diese Atiesie die Stelle der, nach der Hypothekenordnung auszufertigenden, 
Hypothekenscheine vertreten. Das Staatsministerium hat diese Bestimmung durch 
die Gesetzsammlung zur oͤffentlichen Kenntniß zu bringen. 
Berlin, den 10ten Mai 1829. 
Friedrich Wilhelm. 
An das Staatsministerium. 
  
Jabrgang 1829. — (No. 11. K No. 1197.) 
(Ausgegeben zu Berlin den 17ten Juli 1829.)
	        
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