o. 1198.) Allerhöchste Kabinetsorder vom 22 sten Junl 1829., durch welche die Abfassung
der Erkenntnisse dritter Instanz in allen, nach den Gesetzen vom Dtsten
April 1825., über die den Grundbesitz betreffenden Rechtsverhältnisse, zu
entscheldenden Prozessen, dem Geheimen Ober-Tribunal übertragen wird.
A- den Bericht des Staatsministeriums vom öten d. M. und nach dessen
Antrage bestimme Ich hierdurch: daß alle Prozesse über die Rechtsverhälmisse
des ländlichen Grundbesitzes in denjenigen Landestheilen, für welche die Gesetze
vom 21len April 1825. gegeben und die nach diesen Gesetzen zu entscheiden
sind, sie mögen bei den General-Kommissionen oder vor den Gerichten anhängig
seyn, in dritter Instanz zur Entscheidung des Geheimen Ober-Tribunals gelan-
gen sollen. Ich überlasse dem Staatsministerium, wegen Bekanntmachung dieses
Befehls, das Erforderliche zu verfügen.
Berlin, den 22sten Juni 1829.
Friedrich Wilhelm.
An das Staatsministerium.
(No. 1198 — 1190.) (No. 1199.)