Fünftes. Sachregüster 1820. bis 1836. xvni
Gewerbe- Steuerzuschlag, von Brauerelen und Schankwirthschaften, dessen Erhebung in den vom
Jollverbande ausgeschtossenen Landestheilen des Erfurter und Coblenzer Reglerungsbezirks. 26. 88. 89.
Gewerbetreibende, mit kausmännischen Rechten, find strofbar, wena sie #hre Bücher und die Auszüuge
aus selbigen nicht nach der preußischen Münzeimheilung führen. 26. 116. — 30. 3. 22.
Gewerbsgehülsen, umherreisende, zum Materialien-Aufkauf, s. diesen.
Gewichte, Tabellen für selbige zur Erhebung der Wesergölle. 26. 29. 35. — ungestempeelte, dicjenigen
Waarenverkäufer, bei welchen solche im Besitze oder Gebrauche gefunden werden, sollen auch die
Konfiskation derselben, außer der verwirkten Polizeistrafe, erleiden. 27. 83. — f. auch Maag= und
Gewichts-Ordnung.
Gewinngelder, s. Laudemien.
Gilden, im ehemaligen Königreiche Westphalen, Liquldation der Forderungen an deren von der westphü-
lischen Regierung cingezogenes Vermögen. 27. 15. 19.
Glaz, Grafschaft, s. Echlesien.
Gnaden-Quartal, dessen Bewilligung für die Hinterblichenen von Kommunal-Beamten. 26. 13.
Goldmünzen, fremde, deren Annahme bei Sffentlichen Kassen bleibt auch serner untersagt. 26. 116.
Gold= E#ntinge, mit der Post, s. Porto
Goldzahlungen, bei ffentlichen Abgaben nach der Erhebungsrolle 183/. — 27. 155. — desgl. für
1831. — 30. 13
Gongelfangen, n* tritt Preußen an Frankreich ab. 30. 25.
Ginlterrt Fürstenhaus- Landschaft, wird dem Schlesischen landschaftlichen Kredikverelne inkorporirk.
OGeer, brn, Privilegium für dessen Werke gegen den Nachdruck. 26. 24.
Grabdenkmäler „, Grabhügel, Vorschriften für deren Anlegung auf Beerdigungsplätzen inmrrhalb der
Festungs-Rayous. 28. 125.
Gräben, Beschränkungen bei deren Anlegung innerhalb der Festungs-Rayons. 28. 124.
Grenzbezirke, s. Zollsiraßen.
Grevenhagen, fuͤrstlich Lippesche Enklave, s. Lippe- Detmold, Fuͤrstenthum.
Gromader Kanal, (. Kanalgefälle.
Großbritannien, Königreich, gegenseitige Begünstlgungen im Handels= und Schiffahrksverkehr mit selbigen.
und dessen überseeischen Besitzungen. 20. 50. — Empfangs-Bescheinigungen über dle Insinuationen
inländischer gerichtlicher Verfügungen in demselben. 28. 85.
Grunbdbesitz, ländlicher, Abfassung der Erkennenisse Zter Instanz in Prozessen über selbigen durch das Geheime
Ober-Tribunal. 29. 51.
Grundgerechrigkeiten, (Servituten)), einseltige oder wechselseitige, in den ehemaligen — berg-
schen und französischen Landestheilen, sind von der Ablesung ausgenommen. 29. 6
Grundsiücke, Subhastationen derselben dürfen zur Einziehung von Geldstrafen für Einn,Dehevntusene
niemals ertrahirt werden. 26. 106. — findet auf Grundstücke von Ausländern keine Ammendung, die
auß#er Landes sind und kein anderes Vermögen im Inlande besitzen. 209. 127. — deren Privat-Aussoir=
lungen sind unbedingt verboten und strafbar. 27. 29. — der Pflegebefohlenen, Dispensacions= Erthei-
lung von der Nothwendigkeit deren Subhastation. 30. 144. — können Mennoniten lin den westlichen Pro-
vinzen und Brandenburg wedeer besitzen noch erwerben, wenn sich solche der Militalrpflicht entziehen. 30. 82.
Gubener Kreis, alter, (. Niederlausitz.
Gäter, bepfandbriefte, Einleitung deren gerichtlichen Subhastation auf Ankrag der Kreis-Direktionen, ohne
vorgängiges Erkenntniß. 29. 22. — unbewegliche, (Immobilien), der Pflegebesohlenen, Dispensationé=
Ertheilung von der Nothwendigkeit deren Subhastation. 30. 144. — (. auch Grundstücke.
Gütergemeinschaft, eheliche, deren Herstellung in der Grafschaft Werden und dem ehemallgen Stifte
Elten, in Westphalcn. 26. 23.
Guts-