Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1830. (21)

Fünftes. Sachregüster 1820. bis 1836. xvni 
Gewerbe- Steuerzuschlag, von Brauerelen und Schankwirthschaften, dessen Erhebung in den vom 
Jollverbande ausgeschtossenen Landestheilen des Erfurter und Coblenzer Reglerungsbezirks. 26. 88. 89. 
Gewerbetreibende, mit kausmännischen Rechten, find strofbar, wena sie #hre Bücher und die Auszüuge 
aus selbigen nicht nach der preußischen Münzeimheilung führen. 26. 116. — 30. 3. 22. 
Gewerbsgehülsen, umherreisende, zum Materialien-Aufkauf, s. diesen. 
Gewichte, Tabellen für selbige zur Erhebung der Wesergölle. 26. 29. 35. — ungestempeelte, dicjenigen 
Waarenverkäufer, bei welchen solche im Besitze oder Gebrauche gefunden werden, sollen auch die 
Konfiskation derselben, außer der verwirkten Polizeistrafe, erleiden. 27. 83. — f. auch Maag= und 
Gewichts-Ordnung. 
Gewinngelder, s. Laudemien. 
Gilden, im ehemaligen Königreiche Westphalen, Liquldation der Forderungen an deren von der westphü- 
lischen Regierung cingezogenes Vermögen. 27. 15. 19. 
Glaz, Grafschaft, s. Echlesien. 
Gnaden-Quartal, dessen Bewilligung für die Hinterblichenen von Kommunal-Beamten. 26. 13. 
Goldmünzen, fremde, deren Annahme bei Sffentlichen Kassen bleibt auch serner untersagt. 26. 116. 
Gold= E#ntinge, mit der Post, s. Porto 
Goldzahlungen, bei ffentlichen Abgaben nach der Erhebungsrolle 183/. — 27. 155. — desgl. für 
1831. — 30. 13 
Gongelfangen, n* tritt Preußen an Frankreich ab. 30. 25. 
Ginlterrt Fürstenhaus- Landschaft, wird dem Schlesischen landschaftlichen Kredikverelne inkorporirk. 
OGeer, brn, Privilegium für dessen Werke gegen den Nachdruck. 26. 24. 
Grabdenkmäler „, Grabhügel, Vorschriften für deren Anlegung auf Beerdigungsplätzen inmrrhalb der 
Festungs-Rayous. 28. 125. 
Gräben, Beschränkungen bei deren Anlegung innerhalb der Festungs-Rayons. 28. 124. 
Grenzbezirke, s. Zollsiraßen. 
Grevenhagen, fuͤrstlich Lippesche Enklave, s. Lippe- Detmold, Fuͤrstenthum. 
Gromader Kanal, (. Kanalgefälle. 
Großbritannien, Königreich, gegenseitige Begünstlgungen im Handels= und Schiffahrksverkehr mit selbigen. 
und dessen überseeischen Besitzungen. 20. 50. — Empfangs-Bescheinigungen über dle Insinuationen 
inländischer gerichtlicher Verfügungen in demselben. 28. 85. 
Grunbdbesitz, ländlicher, Abfassung der Erkennenisse Zter Instanz in Prozessen über selbigen durch das Geheime 
Ober-Tribunal. 29. 51. 
Grundgerechrigkeiten, (Servituten)), einseltige oder wechselseitige, in den ehemaligen — berg- 
schen und französischen Landestheilen, sind von der Ablesung ausgenommen. 29. 6 
Grundsiücke, Subhastationen derselben dürfen zur Einziehung von Geldstrafen für Einn,Dehevntusene 
niemals ertrahirt werden. 26. 106. — findet auf Grundstücke von Ausländern keine Ammendung, die 
auß#er Landes sind und kein anderes Vermögen im Inlande besitzen. 209. 127. — deren Privat-Aussoir= 
lungen sind unbedingt verboten und strafbar. 27. 29. — der Pflegebefohlenen, Dispensacions= Erthei- 
lung von der Nothwendigkeit deren Subhastation. 30. 144. — können Mennoniten lin den westlichen Pro- 
vinzen und Brandenburg wedeer besitzen noch erwerben, wenn sich solche der Militalrpflicht entziehen. 30. 82. 
Gubener Kreis, alter, (. Niederlausitz. 
Gäter, bepfandbriefte, Einleitung deren gerichtlichen Subhastation auf Ankrag der Kreis-Direktionen, ohne 
vorgängiges Erkenntniß. 29. 22. — unbewegliche, (Immobilien), der Pflegebesohlenen, Dispensationé= 
Ertheilung von der Nothwendigkeit deren Subhastation. 30. 144. — (. auch Grundstücke. 
Gütergemeinschaft, eheliche, deren Herstellung in der Grafschaft Werden und dem ehemallgen Stifte 
Elten, in Westphalcn. 26. 23. 
Guts-
	        
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