Full text : Das Kaisertum in den Verfassungen des Deutschen Reiches vom 28. März 1849 und vom 16. April 1871.

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Einleitung.

 

$1.  Die  staatliche  Einigung  des  deutschen  Volkes
im  19.  Jahrhundert.

Infolge  der  grossen  französischen  Revolution  war
der  marsche  Bau  des  alten  heiligen  römischen  Reiches
deutscher  Nation  endlich  zusammengebrochen.  Der
Völkerfrühling  der  Freiheitskriege  hatte  den  deutschen
Stämmen  die  Hoffnung  geweckt,  die  deutschen  Staaten
zu  einer  höheren  politischen  Einheit  zusammengefasst
zu  sehen.  Indessen  die  dahinzielenden  Bestrebungen
waren  auf  dem  Wiener  Kongresse  nicht  in  Erfüllung
gegangen.  Nur  ein  völkerrechtlicher  Bund  der  deutschen
  souveränen  Staaten  kam  schliesslich  zustande.
Aber  nicht  rastete  und  ruhte  in  der  deutschen  Volksseele
  der  Gedanke  der  nationalen  Einigung.  Dass  an  die
Stelle  des  Bundes  etwas  besseres  treten  müsse,  wurde
immer  mehr  Überzeugung  des  ganzen  Volkes,  auch
der  regierenden  Kreise.  Freilich,  die  Aufgabe  war
eine  sehr  schwierige.  Galt  es  doch,  mehr  als  dreissig
Monarchien  und  vier  Freistaaten  zu  einem  Bundesstaate
  zusammenzufassen,  ein  Problem,  das  „die  Politik
der  Weltgeschichte  bis  dahin  noch  nicht  gestellt  und
eben  darum  auch  noch  nicht  gelöst  hatte“  >).

Endlich  in  der  grossen  Volksbewegung  des  Jahres
1848  schien  auch  der  Gedanke  der  Wiederaufrichtung
des  deutschen  Reiches  und  des  deutschen  Kaisertums

5)  Waitz  in  der  Paulskirche.  Stenogr.  Ber.  S.  3157.