446 Ausländische Gesetzgebung.
werden in der Absicht, jemandem die Privilegien der Naturalisation oder
eines derselben innerhalb der Grenzen der Besitzung zu erteilen, sollen
in dieser Besitzung Gesetzeskraft haben; Ihre Majestät kann ihnen indessen
die Bestätigung erteilen oder versagen in derselben Weise und nach den-
selben Grundsätzen wie allen andern Gesetzen, Statuten und Verordnun-
gen in der fraglichen Besitzung.
Verschiedene Begriffsbestimmungen.
Sektion 17.
Es wird, soweit textlich oder inhaltlich Widersprüche nicht vorliegen,
bezeichnet mit
„Geschäftsunfähigkeit" der Zustand eines Unmündigen,
Geisteskranken, Idioten oder einer verheirateten Frau;
„Britische Besitzung“ jede Kolonie, Ansiedlung, Insel, Terri-
torium oder Niederlassung innerhalb Ihrer Majestät Machtbereich
und außerhalb des Vereinigten Königreichs; alle Landschaften
und Orte, die unter derselben gesetzgebenden Gewalt stehen,
gelten als eine britische Besitzung im Sinne dieses Gesetzes;
„Beamter im diplomatischen Dienst Ihrer Majestät“ jeder
Botschafter, Gesandte, Geschäftsträger, oder Gesandtschafts-
sekretär, sowie jede von den Vorbezeichneten zur Ausführung der
diplomatischen Geschäfte berufene Person;
„Beamter des Konsulatsdienstes Ihrer Majestät“ jeder
Generalkonsul, Konsul, Vizekonsul, Konsularagent und jede zur
Zeit die Geschäfte der Vorbezeichneten führende Person.
Aufhebung von Gesetzen.
Sektion 18.
Die verschiedenen Gesetze, welche in dem ersten und zweiten Teil
des dem Gesetz angehängten Registers verzeichnet sind, sollen gänzlich
aufgehoben sein; die im dritten Teil der erwähnten Liste verzeichneten
Gesetze sollen in der darin bezeichneten Ausdehnung aufgehoben sein;
mit der Einschränkung, daß die in diesem Gesetz bestimmte Aufhebung sich
nicht bezieht auf:
1. vor dem Erlaß dieses Gesetzes erworbene Rechte oder ausge-
führte Handlungen;
2. vor dem Erlaß dieses Gesetzes eingegangene Verpflichtungen;
3. eine Haft, Buße oder andere Strafe, die durch eine vor dem
Erlaß dieses Gesetzes begangene strafbare Handlung verwirkt ist;
4. die Einrichtung eines Untersuchungs= oder andern rechtlichen
Verfahrens oder eines Rechtsmittels zur Festsetzung oder Er-
zwingung einer solchen Verbindlichkeit, Haft, Buße oder Strafe.