Ausnahmen:
a) fuͤr geschmiedetes Eisen, aus Rußland oder Polen kommend
und seewärts ausgehend, vom Preuß. Centner 3 Sgr.
b) für Mehl in Tonnen verpackt, auf dem unter 6. a. bezeichneten
Transitozuge, vom Preuß. Centner .. 5 Sgr.
8) Von Hoͤrnern, Hornspitzen, Klauen und Huchen CI.),
Mennige (5. d.), grünem Eisen- Vitriol (5.e.), Mineral-=wasser
in Flaschen oder Krügen (5.1.), von grauer Packleinwand
und Segeltuch (22. c.), rohem Agatstein und
großen Marmorarbeiten, als: Statuen, Büsten, Kaminen
9) Von Salz (25. u.) auf dem unter 6. a. erwähnten Transitozuge
zum Bedarf der Königl. Polnischen Salz-Administration,
unter Controle der Königl. Preußischen Salz-Administration,
von der Preuß. Last 3 Rtihlr.
10) Von Steinkohlen (34.)
11) Von Bruch= und behauenen Steinen aller Art, Mühlund
Schleifsteinen (33. a.)
12)
13
Von Heringen 0(25.l.) . . . ...
Von Weizen und andern unter Nr. 14. nicht besonders
genannten Getreidearten, desgleichen von Huͤlsenfruͤchten,
als: Bohnen, Erbsen, Linsen, Wicken, auf der Weichsel
und dem Niemen eingehend, und durch die Haͤfen von
Danzig und Memel, auch durch Elbing und Königsberg
über Pillau ausgehend, vom Preuf. Scheffel 2 Sgr.
(Dies ist zuleich die Eingangsabgabe auf dieser Li—
nie, wenn jene Getreidearten und Hülsenfrüchte nicht
weiter auf der Brahe verschifft werden; geschieht solches
aber, so wird der Unterschied zwischen dieser Abgabe
und der für diese Getreidearten und Hülsenfrüchte
in der zweiten Abtheilung allgemein bestimmten Eingangsabgabe
nacherhoben.)
Roggen, Gerste und 8 auf denselben Stroͤmen einund
uͤber die vorgenannten Haͤfen ausgehend, vom Preußischen
Scheffel 1 Sgr.
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V Sgr.
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Vom Preuß.
Centner:
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1000 Preuß.
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