Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1833. (24)

— 240 — 
(No. 1476.) Vertrag zwischen Preußen, Kurhessen und bem Großherzogehume Hessen, fer- 
ner Bayern und Württemberg, sodann Sachsen einerseits, und den zu 
dem Thüringischen Zoll= und Handelsvereine verbundenen Staaten an- 
dererseits, wegen Anschließung des letzteren Vereius an den Gesamme= 
Jollverein der ersteren Staaten. Vom 1l#ten Mai 1833. 
N. e die zu dem Thüringischen Zoll= und Handelsvereine verbundenen 
Regierungen sich in dem Wunsche verciniget haben, zur ferneren möglichsten För- 
derung eines freien Verkehrs den gedachten Verein dem zwischen den König- 
reichen Preußen, Bayern, Sachsen und Wüörttemberg, imgleichen dem Kurfür- 
stenthume und dem Großherzogthume Hessen begründeten Zollverbande anzuschlie- 
ßen, die Regierungen dieser Staaten aber der Eröffnung des diesfälligen #un- 
sches mit derjenigen Bereitwilligkeit entgegen gekommen sind, welche ihrer Für- 
sorge für die fortschreitende Entwickelung eines freien Handels und gewerblichen 
Verkehrs in Deutschland entspricht: so sind zur Erreichung dieses Zweckes Ver- 
handlungen gepflogen worden, wozu als Bevollmächtigte ernanm haben: 
einerseits: 
Seine Majestät der König von Preußen, Seine Hoheit der Kurprinz und Mit- 
regent von Hessen und Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Hessen, 
und zwar: 
Seine Majestät der König von Preußen: 
Allerhöchst-Ihren Geheimen Ober-Finanzrath, Ludwig Bogislaus 
Samuel Kühne, Ritter des Königlich-Preußischen rothen Adler- 
Ordens dritter Klasse mit der Schleife und Commandeur zweiter 
Klasse des Kurfürstlich-Hessischen Haus-Ordens vom goldenen Löwen, 
und 
Allerhöchst-Ihren Geheimen Legationsrath, Ernst Michgelis, Ritter 
des Königlich-Preußischen rothen Adler-Ordens vierter Klasse, Offzier 
der Königlich-Granzösischen Ehrenlegion und Commandeur zweiter Klasse 
des Kurfürstlich-Hessischen Haus-Ordens vom goldenen Löwen; 
Seine Hoheit der Kurprinz und Mitregent von Hessen: 
Höchst-Ihren Wirklichen Geheimen Legationsrath, außerordentlichen 
Gesandten und bevollmächrigten Minister an dem Königlich-Preuwhischen 
Hofe, Carl Friedrich von Wilkens-Hohenau, Commandeir des 
Kurfürstlich-Hessischen Haus-Ordens vom goldenen Löwen, Nitter des 
Königlich-Preußischen rothen Adler-Ordens dritter Klasse und des Ks- 
niglich-Preußischen St. Johanniter-Ordens, und 
Höchst-Ihren Geheimen Ober-Bergrath, Heinrich Theodor Lud- 
wig
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.