Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

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verübten  Diebsläplen.,  neben  der  Verbindlichkeit
  zum  Schadens=  und  Kesten-Ersotz,
  unter  Einrechnung  der  gegen  sle
unterm  30.  December  1820  (Staatsund
  Reglerungs  =  Blatt  v.  J.  1811.
p.  54)  erkannten  Strofe  sechsmonatliche
  Suchthausstrafe  zu  Ludwigeburg:
und  nachhersge  Elnsperrung  in  dem-Zwangs,
  Arbeitshause  zu  Ulm  ble  zu  erwrobter
  Besserung,  wenigstens  ober,  auf
kie  Dauer  von  vier  Momaten  er-##nnt
  werden,

Am  26.  Februar  wurde  verurtheilt:



.  der  bei  dem  Oberamtsgerichte  Wangenin
  Untersuchung.  gekommene  Franz  Anton
  Helm,  ven  Oberreuthe,  Königl.
Balerischen  Landgerichto  Weller,  wegenmebrerer“
  theils  ansgezelchneter,  theils

mit  hffentlicher  Gewaltthätigkeit  verübter-Diebstähle

  und  Wiederehmri#ts  in  das
Khaigreich  nach  vorausgegangener  Ausweisung,

  unter  Strasbedrohung  für  dle-Näckkehr,

  neben  Verfällung  in  den  Ersod
  des  gesilsteten  Schadens  und  sämtlicher
  Kosten,  mit  Vorbebalt
Steaferhöhung,  wenn  sich  wegen  einlher,
  durch  sein  bleßes  Geständuß  erbeiner
  Diebstähle  in  der  Felge  ein  beleder.
  Reat.  u#gen  ihn  ergeben  sollte,  zu

elnerneunmonotlscher

  Festungs-Arbeltsstrafe,
  ouch  wlederholter  Auswelsung
aus  dem  Königreiche,  umer  Androhung
geschärfter  Strafe  im  Wlederbetretungsfall;


18))  Jobann  Jaudas,  von  Aichelau,  wlcher

  bel  dem  Oberamtsgerichte  Mänfintgen
  in  Untersuchung  kam,  wegen  verabredeter
  Stbrung  einer  bffemlichen  oberomtlichen
  Verhandlung,  ferner  wegen
beleidigender  Ausdrücke  gegen  den  Oberemtmann,
  den.  Ortsschultheltzen  und  den
Obmann  des  Bürger-Ausschusses,  auch
wegen  Widersetzlichkelt  gegen  einen  Polizeidiener,
  neben  Zuscheldung  eines  ans
gemessenen  Tbells  der  Uniersuchungs=Kosten
  zu  viermonatlicher  Fesiungsstrafe;



14.  der  bei  dem  Oberamtsgerichte  Wangen

In  Untersuchung  gekommene  Soerikea#
Joseph  Gebbard  Burger,  von  Wirghen,
  wegen  muttelst  Verferrigung  falscher
Dekrete  Kinigl.  Bebbrden  theils  vollbrachten,
  tbeils  versuchten  Beirugs,  neben
  dem  Ersatz  des  gestif#eten  Schadens
und  eines  angemessenen  Theils  der  5
tersuchungs-Kosten,  zu  einjschriver
Festungsstrafe  mit  esper  seiner  Kkrper-Beschaffenbeit
  angemessenen  Beschsf.lgung.

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