Full text : Blätter für Rechtsanwendung. XV. Band. (15)

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Hesetz-  und  Verordnungsblatt
für  das  Königreich  Sachsen.
6.  Stück  vom  Jahre  1901.

 

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JInhalt:  Nr.  24.  Gesetz,  die  Errichtung  eines  Amtsgerichts  in  Aue  betr.  S.  67.  —  Nr.  25.  Ausführungs-=verordnung
  hierzu.  S.  68.  —  Nr.  26.  Verordnung,  Schutzmaßregeln  bei  der  Ausführung  von  Staatseisenbahnbanten
  betr.  S.  69.  —  Nr.  27.  Verordnung,  die  Enteignung  von  Grundeigenthum  für  Erweiterung
der  Haltestelle  Großsteinberg  betr.  S.  69.  —  Nr.  28.  Verordnung,  die  Hülfsbeamten  der  Staaksanwaltschaft
betr.  S.  70.  —  Jr.  29.  Verordnung,  die  Abgabe  stark  wirkender  Arzneimittel  betr.  S.  71.  —  Nr.  30.

Verordnung,  einige  Abänderungen  in  der  Begrenzung  und  in  der  Bezeichnung  von  Bestandtheilen  der  Landtagswahlkreise
  betr.  S.  71.

Nr.  24.  Gesetz,
die  Errichtung  eines  Amtsgerichts  in  Aue  betreffend;
vom  23.  April  1901.

Wan,  Albert,  von  GOTTES  Gnaden  König  von  Sachsen
2.  ꝛc.  ꝛc.
verordnen  mit  Zustimmung  Unserer  getreuen  Stände,  was  folgt:

In  Aue  wird  ein  Amtsgericht  errichtet.
Mit  der  Ausführung  dieses  Gesetzes,  insbesondere  mit  der  Bestimmung  des  Zeit—

punktes  der  Errichtung  sowie  mit  der  Abgrenzung  des  Bezirks  des  Amtsgerichts  ist  Unser
Justiz-Ministerium  beauftragt.

Urkundlich  haben  Wir  dieses  Gesetz  eigenhändig  vollzogen  und  Unser  Königliches
Siegel  beidrucken  lassen.

Gegeben  zu  Dresden,  den  23.  April  1901.

Albert.
Heinrich  Rudolph  Schurig.

Ausgegeben  zu  Dresden,  den  25.  Mai  1901.  13