Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1834. (25)

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Vorsichende Ministerial-Erkldrung wird, nachdem solche gegen eine überein- 
stimmende, von den Königlich-Sächsischen Ministerien der FGinanzen und der aus- 
wärtigen Angelegenheiten unter dem 3ten März d. J. vollzogene Erkldrung aus- 
gewechselt worden ist, hierdurch mit der Bemerkung zur öffentlichen Kenntniß 
gebracht, daß ein Austausch ähnlicher Erkldrungen auch mit der Königlich-Groß- 
britannisch-Oannsverischen, der Königlich-Ddnischen und der Großherzoglich-Meck- 
lenburg-Schwerinschen Regierung stattgefunden hat. 
Berlin, den 16ten Mai 1834. 
Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten. 
Ancillon. 
  
(No. 1524.) Allerhöchste Kabineksorder vom 29sten Mal 1834., betreffend die Abrechnung 
der Wittwenkassen-Beiträge bei Ermittelung der zulässigen Gchalts= und 
Pensions-Abzüge. 
A# den gemeinschaftlichen Bericht vom 16ten v. M. genehmige Ich, daß 
bei Berechnung der Gehalts= und Pensions-Abzüge eines aktiven oder pensio- 
nirten Offziers, so wie aller Milikair= und Civilbeamten, die zur Wittwenkasse 
zu entrichtenden Beiträge von dem Gehalte oder der Pension vorweg in Abzug 
gebracht, und erst von dem Ueberreste derselben die gesetzlich zulässigen Abzüge 
für die Gläubiger berechnet werden. Diese Bestimmung ist durch die Gesetz- 
Sammulung zur öffentlichen Kenntniß zu bringen. 
Berlin, den 29sten Mai 1834. 
Friedrich Wilhelm. 
An die Staaksininister Frh. v. Brenn, Möhler und General- 
Lieutenant v. Witzleben. 
 
	        
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