Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1835. (26)

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des pruͤfenden Sachverstaͤndigen in der jedesmal nach der Lokalitaͤt zu bestimmen- 
den Art nachzuliefern, wo allgemeine polizeiliche Ruͤcksichten sie, wegen des Ab- 
flusses des kondensirten Wassers, der Anlage von Wasserbehältern, Cisternen 2c. 
unumgänglich nöthig machen. 
Die Situations= oder Nivellements-Pläne, welche nicht von einem Ks- 
niglichen Markscheider beglaubigt worden, mussen von einem Feldmesser gefertigt 
oder doch von demfelben als richtig auf Amtöpflicht bescheinigt seyn. 
3. Baurif. upnihincct 
u I tt, 
Es ist hier nur der Bauriß zu fordern, wie er von dem Erbauer wegen dic Art, ken 
Angabe der erforderlichen Raͤume geliefert wird, wenn sich daraus der Stand= weckndm- 
punkt der Maschine, des Kessels, des Schornstems, die Lage der Röhren gegen schme- 
die benachbarten Grundstücke, so wie der Speisevorrichtung deutlich ergiebt. 
Hierzu kann den Umständen nach ein einfacher Grundriß und eine Längenansicht 
oder ein Durchschnitt genügen. 
4. Einzelnheiten der Maschinen-Einrichtung. 
Von dem Kessel nebst Zubehör und der Feuerungs-Anlage werden fol- 
gende Zeichnungen in einfachen Linien nach dem Maaßstabe von #% Theil der 
natürlichen Grötze gefordert: 
a) Ein Hauptlängen-Durchschnitt, in dem sämmtliche auf demselben befind- 
liche Ventil-, Sicherungs= und Güllungs-Apparate erscheincn. 
b) Ein Querdurchschnitt in Linien, aus welchem sich die Lage der Fcuer- 
züge gegen den niedrigsten Wasstritand ergiebt. 
Reicht der Längendurchschnitt a. nach der Konstruktion des Kessels 
nicht hin, ein Gutachten über dessen Gefährlichkeit oder Gefahrlosig= 
keit zu geben, so muß die Erlduterung durch den Querdurchschnitt 
geschehen. 
c) Ein Längendurchschnitt der Borrichtung zur Speisung des Kessels 
außer dem Füullungs-Apparate (s. a.), in welchem ihre Lage, Konstruk- 
tion u ihre Verbindung mit dem Wasserbehälter deutlich ange- 
geben ist. 
5. Beschreibung. 
Diese Zeichnungen sind durch eine Beschreibung zu erläutern, in welcher 
die Dimensionen des Kessels, die Stärke und Beschaffenhcit des Materials, der 
Ort woher es bezogen worden, die Art der Zusammensetzung, genau angegeben 
seyn muß, so wie die Dimenston der Vemtile und ihre Belastung, die Dimen= 
sion des Füllungs-Apparats, der Speisevorrichtung und der Feucrung. 
Die schriftliche Angabe über die Kraft der Dampfwaschine, ob sie eine 
Hochdruck= oder Kendensationsmaschine sep, welche Arbeit sie betreiben soll, ge- 
nügt hiernach vollkommen, ohne weiteres Eingehen in ihre Konstruktion durch 
Zeichnungen, um den SZweck des Gesctzes zu erreichen. 
(No. 1611.) 6. DOu-
	        
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