Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1835. (26)

Chronologische Uebersicht des Jahrganges 1835. 
XIII 
  
Datum 
des 
Gesetzes 2c. 
Ausgegeben 
u Inhalt. 
Berlin. 
Nr. 
des 
Stuͤcks. 
Nr. 
des Ge- 
setzes. 
Seite. 
  
1835. 
26. Oktbr. 
26. — 
26. — 
28. — 
29. — 
29. — 
1. Novbr. 
1835. 
21. Novbr. Allerhöchste Kabinetsorder, bekreffend die Festsetzung 
und Bekanntmachung von Normalpreisen für 
abzulösende Hülfsdienste in dem Umfange 
des Brandenburgischen Provinzialverbandes. 
21. — Allerhöchste Kabineesorder, wegen der ständischen 
Rechte der Staddte Ale. Landsberg, Lebus, 
Buckow, Müllrose und Göritz. 
21. — Allerhoͤchste Kabineksorder, bekreffend die Bestim- 
mung: daß die mit Altmärkschen Städten zu. 
einer Kollektivstimme vereinigten Städte der Prieg- 
nitz aus ihrer Mitte einen besondern Abgeord- 
neten oder Stellvertreter für den Kommunal= 
Landtag der Kurmark in dem Falle zu wäh- 
len haben, daß der Abgeordnete oder Seellver= 
treter auc einer Altmärkschen Stadt gewähle ist. 
3. — Ministerial- Bekanntmachung, wegen gegenseitiger 
Aufhebung des Abschosses zwischen sämme= 
lichen banten der Königl. Preußischen und Kai- 
serlich Oesterreichischen Monarchie, in Be- 
treff des von Militairpersonen hinterlassenen 
Vermögens. 
10. Dezbr. Allerhöchste Kabinctsorder, den Verkehr der Ge 
richte mit der Königlichen Bank betreffend. 
12. — Bekanntmachung des Allerhöchst genehmigten und 
bestätigten Regulativs, die sanitäts-polizei- 
lichen Vorschriften bei den am haͤufigsten 
vorkommenden ansteckenden Krankheiten entk- 
haltend, nebst einer Anweisung zum Desinfek- 
tions-Verfahren und einer Belehrung über 
jene Krankheiten. 
Novbr.]Allerhöchste Kabinetserder, egen Anwendung der 
Joll-Erhebungs-Rolle vom 30ten Oktober 
1831., mit den durch die Allerhöchste Order vom 
18ten November 1833 angeordneten Abänderun- 
gen derselben, und unter Vorbehalt der wegen der 
Durchgangoabgaben noch bekaunt zu machenden 
Festsetzungen, auch für das Jahr 1836. 
28. — Allerhöchste Kabineksorder, die Grundrenten in 
der Rheinprovinz betreffend. 
21. — 1Alerhöchste Kabinetsorker, wegen des Justizraths= 
Titels und des Titels und Ranges der Land= 
und Stadtcgerichto-, Stadtgerichts= und 
½— 
7 
24 
24 
24 
22 
26 
27 
23 
25 
24 
  
  
  
Landgerichtsräthe. 
1666 
1667 
1668 
1673 
1678 
(mir Anl.) 
1664 
1670 
1669 
  
  
228 
229 
229 
2# 
239-286 
(u. Anb.) 
(S 
. 1.70) 
226 
231 
230