Volltext : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1835. (26)

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Gesetz-Sammlung
fuͤr  die
Königlichen  Preußischen  Staaten.

 

No.  1.  A—

 

 

(No.  1572.)  Allerhöchste  Kabinetsorêer  vom  164en  Dezember  1834.,  bie  Entschäkigungen  betreffend,
  welche  bei  landesherrlichen  behnen  für  die  bei  einer  Regulirung
gutsherrlicher  und  bauerlicher  Verhältnisse,  Dienstablösung,  Gemeinheitstheilung
  ober  Reluitlon  von  Grundgerechtigkeiten  das  Lehn  empfängt.

Au  Ihren  Bericht  vom  28sten  v.  M.  erkläre  Ich  Mich  mie  Ihrer  Ansicht
einverstanden,  daß,  nach  den  in  Bezug  genommenen  gesetlichen  PVorschriften,
wenn  bei  landesherrlichen  Lehnen  eine  Regulirung  gutsherrlicher  und  bäuerlicher
erhältnisse,  Dienstablösung,  Gemeinheitstheilung,  oder  Reluition  von  Grund-Gerechtigkeiten
  durch  die  General-Kommission  bewirkt  wird,  die  Entschädigung,
welche  das  Lehn  für  aufgegebene  Gerechtsame  empfängt,  unmittelbar  in  die  Stelle
des  dadurch  verminderten  Lehnswerthes  tritt.  Abfindungen  in  Land  werden  daher
  auf  den  Grund  der  vorschriftsmäßig  errichteten  und  publizirten  Rezesse,  und
Grundstücke  die  durch  Verwendung  der  vorbedungenen  Abfindungs=  und  Ablssungs-Kapitalien
  oder  Renten  erworben  sind,  auf  die  ausdrückliche  Erkldrung  der
General-Kommission:  daß  der  Kaufpreis  dem  Werthe  angemessen  und  die  Erwerbung
  für  das  Lehn  nützlich  sey,  nach  dem  Antrage  des  Lehnsbesitzers  oder
eines  anderen  Interessenten,  ohne  Weiteres  dem  Lehngute  als  Pertinenzstück  im
Hypothekenbuche  zugeschrieben,  ohne  daß  es  einer  Belehnung  des  Lehnsbesitzers,
der  Lehnsfolger  und  der  Anwärter  mit  dem  neu  entstandenen  Lehns-Pertinenzstück
bedarf.  Ich  genehmige,  daß  Sie  im  vorliegenden  Falle  des  Grasen  zu  Stolberg-=Stolberg
  das  Ober-Landesgericht  zu  Naumburg  hiernach  berichtigen,  und  zugleich
die  betreffenden  Lehns-Kurien  mie  Anweisung  versehen.
Berlin,  den  166en  Dezember  1834.

Friedrich  Wilhelm.
An  den  Staats=  und  Justizminister  Mühler.

 

Jahrgang  18313.  (Fo.  157  71)  A  Mo.  1573.)
(Ausgegeben  zu  Berlin  den  24sten  Januar  1835.)