Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1835. (26)

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hälenig elngetreten, welches die Epidemie, wie selbst dle Pest — wenn auch ofe nur einstwellen — 
zzessiren macht zu einer Zeit, wo noch gar viele ansteckungsfähige Individuen vorhanden fund. 
S. 12. Aus den S§. 6— 11. entwickelten Bedingungen, welche der Entstehung und Verbrel- 
tung der austeckenden Krankheiten zum Grunde liegen, geht nun auch zugleich die Möglichkeit von 
Schutzmaaßregeln gegen letztere hervor; sa es ist kein geringer Vorzüg, den konkagiöse Epidemien 
vor nicht-contagiösen voraus haben,) daß uns gegen sene manche wirksame Vorkehrungen zu Gebocte 
sichen, die uns bei diesen, z. B. einer lalluenza-Epidemie, nicht vergönnt sind. Allerdings wexden 
nun zwar auch bei Conlagjonen nicht alle Bedingungen derselben durch Schutzmaaßregeln bekämpft 
werden können, und namentlich liegt es nicht in unserer Mache, die Mitwirkung der früher (. 11I.) 
erwähnten atmosphärischen 2c. Einstüsse bei Verbreitung ansteckender Epidemien zu hemmen: ja selbst 
bei Momenten, welche an sich eine Bekämpfung zulassen, wird die Antvendung bewährter Maaßiegel 
zu diesem Zweck nicht überall in gleichem Grade verstactet, nicht unter allen Umständen mit gleicher 
Sicherheit des Erfolges verknüpft seyn, und insbesondere werden zu gewisen Zeiten eines außerordent- 
lichen erkehrs, zumal im Kriege, nicht selten mancherlei schwer abwendbare Außenverhaͤltnisse hin- 
dernd in dieser Beziehung entgegentreten. Dessenungeachtet hat die Erfahrung fuͤr den Werth der- 
jenigen Schutzmaaßregeln, welche uns gegen ansteckende Krankheiten auch unter den schwierigsten Um- 
Künden doch noch immer in nicht geringem Umfange zu Gebote stehen, so unbedenklich entschieden und 
der Umstand, ob solche Maaßregeln in Anwendung kommen oder nicht, hat auf das Gesundheitswohl 
und selbst das beben vieler Tausende ofe einen so wesentlichen Einfiluß, daß Niemand, dem sein eige- 
nes, seiner Familie und Mitbürger Wohl am Herzen liegt, säumen sollte, zur Abwehr der Gefahr, 
womit nicht blos der Einzelne, sondern immer mehr oder weniger auch das Gemeinwesen bedroht ist, 
seinerseits redlich mitzuwirken und die eben dahin zielenden Vorkehrungen der Behörden nach Kräften 
zu untersiützen. 
Wie nun aber im Vorgehenken als Hauptbedingungen seber Insection 1) die Disposickon 
für das Conlagium. 2) die Gemeinschaft mit demselben und) als eine Hauptbedingung einer weiteren 
Verbreikung der Krankheit, eine Steigerung dieser Momente, so wie der Intensität des Contagiums 
selbst bezeichnet wurden, so werden auch die Vorkehrungen gegen alle ansteckende Krankheiten sich auf 
eben diese Bedingungen beziehen und sämmtliche Schutzmaaßregeln zerfallen müssen: 
1. in solche, welche die Minderung der Empkänglichkeit für den Ansteckungskkoff, 
2. in solche, welche die Vermeidung der Gemeinschaft mit demselben, 
3. in solche, welche eine Verminderung der Intensttät des Ansteckungsstoffs selbst, bis zur gänz- 
lichen Vernichtung desselben, zum Zwecke haben. 
Nicht gegen alle Conlagien stehen uns Schutzmaaßregeln in dieser breifachen Rücksicht in gleichem 
Maasse zu Gebote, viclmehr macht sich bel dem einen Contagium diese, bei dem andern jene Rücksicht 
als die überwiegende geltend. So ist z. B. der sicherste Schutz gegen die Blattern durch die Tilgung 
eer Disposttion) mittelst der Kuhpocken-Impfung, — gegen die Pest, das Krätz-, das syphilieische 
Gift 2c. durch Meidung seder Gemeinschaft mit den davon infizzirten Personen und Gegenständen — 
und bei einer mit dem Wuthgifte durch den Bisi eines tollen Hundes bereits eingetretenen Berüb- 
rung, kurch Tilgung des (onlagiums mittelst angemessener Behandlung der Bißwunde, zu erlangen 
Gegen andere Contagien, wie z. B. das der Cholera, des Typhus, der Ruhr, werden dagegen Schug- 
maaßregeln in jeder der genaunten Rücksichten verstattet und geboten seyn. 
S. 13. Was nun zuvörderst die Minderung der Empfänglichkeit für die Anstek- 
kungsstoffe betrifft, so ist es zu bedauern, daß und die Erfahrung bis jetzt gegen keinen anderen 
derselben ein so sicheres Mittel für diesen Zweck nachgewiesen hat, als die Schutzpocken-Impfung ge- 
gen die Blattern. 
Zwar giebe es Conlagien. für welche erfahrungsgemäß einzelnen Menschen vermöge ihrer 
Individnalität die Ansteckungsfähigkeit zu fehlen, oder wenigstens in nur geringem Grade beizuwohnen 
scheint (I. S. 7.), wic z. B. das Masern, das Scharlach-, selbst das spphilitische, das Wuthgift und 
andere; aber wir vermäögen nicht durch besondere Verfahrungoweisen einc solche Immunität herbeizu- 
führen, ja kaum die Empfänglichkeit für jene Conlagien zu vermindern. Selbst die Vermindrrung 
der Dieposition durch das einmalige Bestehen der Krankheit ist, wie schon früher erwähnt, höchstens 
auf die ansteckenden hitzigen Hautausschläge beschränkt. — Dagegen hat uns in Bezug auf mehrere 
andere ansteckende Krankheiten und namemlich solche, die, bei ihrer Neigung zur epidemischen Verbrei- 
tung, ihrer Lebensgefährlichkeit und bei der Flüchtigkeit ihres Contagiums, cineh Schutz gerade vor- 
zugsweise wünschenowerth machen, wie 3. B. der Cholera, dem Typhus, der Ruhr, die Erfahrung aller- 
dingo manche Mittel und insbesondere didketische Lebensregeln kennen gelehrt, deren bewisc 
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