Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1835. (26)

Sechstes Sachregister. 1831. bis 1835. 47 
Juden (Fort.) ... 
(R.St.O-v.l7.Mät-z.)31.22.—kdnnenalsMagtfltaksmtkglubetanbetBekathungvon 
kirchlichenundSchutt-AngelegenheitennichtThellmbmen.(ebeans.)S-25.—vokläusigeVet-orb- 
ordnungüberdieVerbesserungderstaatsbürgerlichenVerhältnisseterselbeninderPtovinzPosen. 
(V. v. 1. Juni.) 33. 66 — 72. — Verbesserung der Gemeinde-Verwaltung derselben. S. 66. — 
Sorge der Korporationen für den Schul und Religionsunterricht der südischen Kinder. S. 67. — 
— Militalrdienst-Verpflichtung derselben. S. 68. — Schließung von Ehen unter denselben. G. 68. 
71. und 72. — Naturalisation der dazu geeigneten Juden. S. 68 — 70. — Rechtsverhälenisse der 
noch niche zur Naturalisation geeigneten Juden. S. 70—72. — ausländischen Juden ist der 
Eintritt in das Lband zur Durchreise oder zum Betriebe erlaubter Handelsgeschäfte gestattet. 
S. 72. — nähere Anweisungen zu Ausfährung der vorstehenden Anordnungen blelben einer be- 
sondern Instruftion vorbehalten. S. 72. — sind zu Staatsämtern und zu den Stellen der Ma- 
gistratsdirigenten nicht wahlfähig. S. 70. — eben so wenig zu der Funktion der Deputirten auf 
den Kreistagen, Kommunal= und Provinzial-Landtagen. S. 70. — Erwerbung von Rittergütern 
burch dieselben. S. 70. — Verlegung ihres Wohnsitzes in eine andere Provinz. S. 70. — Er- 
werbung von Gruntstücken und Gewerbebetrieb Geitens derselben. S. 69. 71. — Verfahren gegen 
bie nicht legitimirken Juden. S. 71. — nicht legitimirte, deren Behandlung als Fremde und Ver- 
weisung derselben nach der Heimath, unter Strafandrohung im Fall der Rückkehr. S. 71. — 
Deklaration des 9. 21. dieser Verorbnung, wegen der von allen dortigen Juden anzunehmenden 
bestimmeen Familien-Namen. (A. K. O. v. 22. Dez. 1833.) 34. 3. — in den Mediatstädten der 
Provinz Posen, Aufhebung und Ablösung der persönlichen Abgaben derselben an die Grundherren. 
(G. v. 13. Mai.) 33. 55. ff. 
Juriödiktion, Real-, beren Ausübung über abgerrennte und verdußerke Theile eines eximlrten Land, 
gutes burch die Orts-Patrimonial- oder Ors= Untergerlchte. (G. v. 25. April.) 35. 51. — in 
welchen Fällen dergleichen Gutstheile ausnahmsweise dem eximirten Gerichtsstande uncerworfen 
sind. (ebendas.) — siehe auch Gerichts-Ordnung, Gerichtsstand, besgl. Gerichtsbarkeits= Verhälenisse 
mit sremden Scaaten. 
Juristen-Fakultäkten der Universitäten in den Deutschen Bundesstaaten, dürfen nur noch in Eivil- 
streitigkeiten, nicht aber in Polizei= und Kriminal-Sachen, Erkennenisse abfassen. (Bundesbeschluß 
v. 13. Nov. 1834. und Publik. Pak. v. 31. März.) 35. 45. 
Justiz-Angelegenheiten, in der Rheinprovinz, deren obere Leitung durch den Justizminister v. Kampt. 
(A. K. O. v. 9. Febr.) 32. 15. 
Justizbehörden, deren Einrichtung im Großherzogthume Posen. (V. v. 16. Junl.) 34. 75 —78.— 
Erhebung der Gebühren bei denselben. S. 78. — Auflösung der zeitherigen Land= und Friedens- 
gerichte und des zweiten Senate des Ober-Appellationsgerichts in demselben. S. 78. — Er- 
richtung von Oberlandesgerichten und kand= und Stadtgerichten in demselben. S. 75. ff. (siehe 
auch Gerichesbehörden.) 
Justiz-Deputationen, als Spruchkollegien erster Instanz für streitige Sachen bei gutsherrlich-bauer- 
lichen Regulirungen, Gemeinheitstheilungen und Ablösungen, deren werden für die Regierungs- 
bezirke der Provinz Preußen zwei errichtet. (V. v. 30. Juni.) 34. 95. — dieselben stehen unter 
gemeinschaftlicher keitung der Minister des Innern für die Gewerbe und der Justiz. (ebendas.) 
Justizkommissarien, sind von der Verpflichtung, unbesoldete Stadtämter zu übernehmen, befreit. 
(R. St. O. v. 17. März.) 31. 31. — Gebühren-Taxe für dieselben in dem Mandaks-, dem sum- 
marischen und dem Bagatell-Prozesse, vom gien Oktober 1833. und Allerhöchste Kabiueksorder von 
demselben Tage. 33. 100 — 116. 
Justiz-Kommissionsräthe, die mie diesem Titel begnadigten Justizkommissarien und Nokarien er- 
balten sortan den Titel und Rang als „Justizräthe“. (A. K. O. v. 1. Nov.) 35. 230. 
Justizminister, Erweiterung dessen Befugniß zur Bewilligung des außergerichtlichen Verkaufs liegen- 
der Gründe der Pflegebefohlenen. (A. K. O. v. 7. Febr.) 35. 17. Justiz=
	        
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