Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1835. (26)

Sechstes Sachregister. 1831. bis 1835. 101 
Steuer-Kontravenienten, in wiesern bie Erenzanfsichtsbeamken geden dieselben von ihren 
Waffen Gebrauch zu machen besugt sind. (G. v. 28. Juni) 34. 83. f. — Behandlung derselben bei 
Verletzungen. S. 84. — siehe auch Schleichhandel. 
Steuern, indirekte, zu denselben müssen alle Einwohner, auch diesenigen, die von direlten Gemeine= 
beiträgen gänzlich befreit sind, gleich allen übrigen Einwohnern, beitragen. (A. K. O. v. z4. Jul. 1832. 
zu S. 44. der Städte, Ord. v. 19. Novbr. 1808.) 32. 184. — siehe auch Abgaben. 
Steuerzettel, davon dürfen ohne Erlaubniß der Behörde keine Abdrücke gefertigt oder verabfolgt 
werden. (G. v. 6. Juni) 35. 909. 
Siiche, zur Anfertigung von Papiergeld, Urkunden rc. öffenrlicher Behörden bestimmt, dürfen bei 
Strafe ohne schriftliche Anweisung der letzteren nicht gesertigt oder davon Abdrücke verabfolge 
werden. (G. v. 6. Juni) 35. 99. 
Stiftungen, fromme, in den Städten, Einholung des Gutachtens der Stadt-Verord 
lung in deren Angelegenheiten. (R. St. O. v. 17. März.) 31. 27. — in den Städten, auf deren 
Vermögen haben die Muglieder der Gemeine, als solche, keinen Anfspruch. (R. St. O. v. 17. Marz) 
31. 14. — siehe auch Schenkungen. 
Stimmrecht, in städtischen Gemeinde-Angelegenheiten, in wiesern solches mit und ohne Bürger- 
recht auf Lebenszeit verliehen werden kann. (V. v. 17. März) 31. 39. 40. 
Stipendien, (akademische Beneßzien), aug öffentlichen Fonds, für Seudirende) deren Verlust, wenn 
letztere wegen Theilnahme an verbotenen Verbindungen bestraft sind. (Bundeöbeschluß v. 14. Novbr. 
1831. und Allerh. Bekannem. desselben v. 5. Dezbr.) 35. 290. 
Stolgebühren, der Militair-Geistlichen, Bestimmungen ruͤcksichtlich derselben. (Milit. Kirch. Ord. 
12. Febr.) 32. 98. ff. 
S#zraf-M#theulungen, milikairische; siehe Militair-Straf-Abtheilungen. 
Straf-Arbeiten, für unvermögende Forftfreoler und Holzdiebe, Anordnungen wegen deren sontigee 
Leistung, in Stelle von Forstarbeiten, und im Interesse der Waldeigenthümer oder auch der öffent- 
lichen Verwaltung. (A. K. O. v. 28. Apr.) 34. 67. 
Strafen, für Amtsvergehen und Verbrechen, deren allgemeine Anwendung, ohne Unterschied, ob ein 
Amtceid gelcisict worden ist, oder nicht. (A. K. O. v. 11. Aug) 32. 201. — für Beamte wegen 
Staatsverbrechen und Dienstvergehen, deren Anwendung in der Rheinprovinz (A. K. O. v. 2. Aug. 
31. 118. — deren Bestimmung gegen Stactsbeamte für verübte Ehrenkränkungen in amrlicher 
Wirksamkeit. (G. v. 25. Apr.) 35. 50. — für die Anmasung geistlicher Amtshandlungen Seitens 
dersenigen Versonen, welche die Ordination zu einem geistlichen Amte nicht erhalten haben. (A. K. 
O. v. 9. März.) 31. 60. — für Vernachlässigung des Schul= und Religionsunterrichts in der 
Aheinprovinz. (A. K. O. v. 20 Juni) 35. 131. — für den verbotenen Besuch fremder Universi-- 
täten. (A. K. O. v 20. Mai.) 33. 35. — der Studirenden, wegen Theilnahme an unerlaubten, 
geheimen und burschenschaftlichen Verbindungen. (Bundesbeschluß v. 14. Novbr. 1834. und Allerh. 
Bekanntmach. v. 5. Dezbr.) 35. 290. f. — deren Mildcrung oder Nachlassung im Wege der Gnade. 
(ebendas.) S. 291. — für diejenigen, welche Papiere, an jeden Inhaber zahlbar, ausstellen oder 
in Umlauf setzen. (G. v. 17 Juni) 33. 75. — für die unbefugte Anfertigung öffentlicher Siegel, 
Stempel, Stiche, Platten und Formen, so wie für die Verabfolgung von Abdrucken davon. (G. v. 6. 
Juni) 35. 99. — für begangene Münzverbrechen, deren gleichmässige Anwendung auch in denje- 
nigen Provinzen, in welchen das Allg. #. R. noch nicht eingeführt ist. (A. K. O. v. 
15. Apr) 35. 67. — für die Theilnahme an auswärtigen Renten-Aussrieluugen. (A. K. O. v. 
8. Novbr.) 35. 236. — fiskalische, wegen Annahme von Geschenken, Erbschaften und Vermächt- 
nissen für öffentliche Anstalten und Korporationen, ohne Genehmigung (G. v. 13. Mai.) 33. 50. 
— deogl. wegen Verabfolgung von dergl. an ausländische öffentliche Anstalten und Korporationen. 
(ebendas) — für Uebertretungen der Stektiner Börsenordnung: siehe diese. — für Steuer-Defraudationen 
und Kontraventionen, schriftliche Belehrung über Verschärfung derselben im Wiederholungsfalle, bei 
Zufer- 
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