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6. 15. Um die Dampfkessel und Dampfentwickler gegen das Zerreißen
und Zerspringen durch den Dampfdruck zu sichern, muß zur Fertigung derselben nur
gutes Material verwendet, und die Stärke desselben nach folgenden Vorschristen
bestimmt werden; und zwar: ·
A. fuͤr diejenigen Theile der Dampfkessel oder Dampfentwickler, welche den
Druck der Daͤmpfe auf ihrer innern Oberfläche zu erleiden haben:
a) Besteht das verwendete Material aus gewalztem oder gehdmmertem Eisen,
so ist, wenn dasselbe entweder gar nicht, oder doch erst in einer Entfernung
von 15 Fuß vom Feuerplatze und darüber von dem Feuer berührt wird,
die dafür erforderliche Wandstärke unmittelbar aus der beigefügten Ta-
belle B. zu entnehmen. Für die vom Feuer berührten Bleche an den
Kesselboͤden und Siederoͤhren, welche dem Feuerplatze naͤher liegen, sind
die in dieser Tabelle angegebenen Staͤrken,
1) wenn die Entfernung der Bleche von dem Feuerplatze oder Roste 5 bis
15 Fuß betraͤgt.......... . . ...p 1,2 Mal,
2) wenn sie der unmittelbaren Einwirkung des Feuers bis zu einer
Entfernung von 5 Fuß vom Feuerplatze ausgesetzt sind .. ... 1,), Mal,
3) für Siederöhren, die ganz im stärksten Feuer liegen und ringsum 4
von demselben umspielt wedent 1,6 Mal
zu nehmen. ·
b) Ist das verwendete Material Kupferblech, so finden die fuͤr Eisenblech
gegebenen Bestimmungen gleichmaͤßig Anwendung.
c) Bei Siederoͤhren aus gewalztem oder gehaͤmmertem Messing muß die
Wandstaͤrke an allen Stellen gleich groß seyn, und das Doppelte von
derjenigen betragen, welche die Tabelle B. fuͤr Eisenblech angiebt.
d) Siederoͤhren aus Gußeisen muͤssen ebenfalls an allen Stellen eine gleich
große Wandstaͤrke haben, welche aus der beigefuͤgten Tabelle C. un-
mittelbar zu entnehmen ist.
B. fuͤr die durch den Dampfkessel oder Dampfentwickler gehenden Feuer- oder
Rauchroͤhren, welche den Druck der Daͤmpfe auf ihrer aͤußern Oberflaͤche
zu erleiden haben:
a) wenn dieselben aus gewalztem oder gehämmertem Eisenbleche bestehen,
und ihre Entfernung vom Feuerplatze 15 Fuß und daruͤber betraͤgt, so
ist ihre Wandstaͤrke aus der beigefuͤgten Tabelle D. unmittelbar zu ent-
nehmen.
Be-