Metadata : Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1851. (35)

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Ministerial-Bekanutmachungen.

I.  Da  zur  Sprache  gekommen  ist,  daß  sich  in  den  tuge  der  vormaligen
  Patrimonial-Gerichte  hin  und  wieder  Akten  befunden  haben,  welche,  wenn
man  diese  Behörden  nur  in  der  Eigenschaft  als  Staatsbehörden  auffaßt,  eigentlich
  gar  nicht  in  das  Archiv  derselben,  sondern  in  die  Privat=  oder  Familien-Archive
  der  Gerichtsinhaber  gehört  hätten  und  da  es  hier  und  da  vorgekommen
sepn  mag,  daß  solche  Akten  bei  Aufhebung  der  Patrimonial-Gerichte  von  deren
Inhabern  nicht  zurückbebalten,  bezüglich  durch  die  Patrimonial-Beamten  nicht
an  dieselben  zurückgegeben  worden  sind:  so  werden  sämmtliche  Justiz-Bebörden
hierdurch  angewiesen,  dergleichen  Akten,  wenn  sie  sich  bei  Durchsicht  der  Archive
behufs  der  Kassation  alter  Akten  oder  sonst  vorfinden  sollten,  an  die  betreffenden
  vormaligen  Gerichtsinhaber  zurückzugeben,  auch  denselben  behufs  der
etwaigen  Reklamation  solcher  Akten  die  Durchsicht  der  Archive  zu  gestatten.

Weimar  am  31.  März  1851.
Zweites  Departement  des  Großherzoglich  Sächfischen
Staats-WMinisteriums.
von  Wydenbrugk.

II.  Von  der  Königlich  Sächsischen  Staatsregierung  ist,  in  Folge  der  mit  dem
8.  d.  M.  Statt  findenden  Eröffnung  der  Sächsisch-Böhmischen  Staatseisenbahn,
mit  dem  zu  Bodenbach  in  Böhmen  bestehenden  Kaiserlich  Königlich  Oesterreichischen
  Zollamte  ein  zum  Haupt-Steueramte  in  Pirna  geböriges  Nebenzollamt
erster  Klasse  mit  unbeschränkter  Erhebungs=  und  Abfertigungs-Befugniß  vereinigt
  und  die  über  Bodenbach  nach  Sachsen  über  Krippen,  Pirna  2c.  einführende
  Eisenbahn  als  Zollstraße  erklärt,  nicht  minder  in  dem  Sächsischen  Bahnbofe
  in  dem  unweit  der  Stadt  Schandau  gelegenen  Grenzdorfe  Krippen  ebenfalls
  ein  Nebenzollamt  erster  Klasse  mit  gleicher  Befugniß  errichtet,  zugleich  aber
auch  der  erstgedachten  Zollstelle  in  Bodenbach  das  abgekürzte  Ansageverfahren
bei  dem  Eingangsgute,  jedoch  zur  Zeit  mit  der  Beschränkung  zugestanden  worden,
  daß  das  zollordnungsmäßige  Eingangs-Abfertigungsverfahren  nicht  über
die  Haupt-Steuerämter  in  Dresden  oder  Leipzig  hinaus  ausgesetzt  bleibe.

Mit  Bezugnahme  auf  die  Bekanntmachung  vom  24.  Mai  1844  (Seite
41  des  Regierungs-Blattes  von  demselben  Jahre)  wird  solches  hierdurch  zur
öffentlichen  Kunde  gebracht.  Weimar  am  7.  April  1851.

Drittes  Departement  des  Großherzoglich  Sächsschen

Staats-Ministeriums.
Für  den  Departements-Chef.
K.  Bergfeld.