Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1839. (30)

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Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
  
  
  
(No. 1991.) Allerhöchste Kabinetsorder vom 14. Februar 1839., betreffend die Gebühren= 
und Scempelfreiheit der Verhandlungen über gerichtliche Deposieion und 
Auszahlung der für Aufhebung der gewerblichen und persönlichen Abgaben 
und Leistungen in den Mediatstädeen der Provinz Posen festgesetzten Ent- 
schädigungs-Renten. 
Aor Ihren Bericht vom 20. Dezember v. J. genehmige Ich nach Ihrem An- 
trage, daß die Verhandlungen wegen gerichtlicher Deposition und Auszahlung 
der Entschddigungs-Renten, welche aus dem Gesetze vom 13. Mai 1833., be- 
treffend die Aufhebung der gewerblichen und persönlichen Abgaben und Leistun- 
gen in den Mediatstädten der Provinz Posen, in Folge Meiner Order vom 
29. August v. J., definitiv festgesetzt worden sind, frei von Deposttal- und Ge- 
richtsgebühren, so wie von Stempelabgaben erfolgen sollen, dergestalt, daß von 
den Empfängern nur Kopialien, Porto und andere baare Auslagen zu entrich- 
ten sind. Sie haben diesemgemäß das Erforderliche zu verfügen. 
Berlin, den 14. Februar 1839. 
Friedrich Wilhelm. 
An die Staatsminister Mühler und Grasen v. Alvensleben. 
o. 1991—1992.) Jahrgang 1820. Q Mo. 1992.) 
(Ausgegeben zu Berlin den 18. April 1839.)
	        
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