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Gesetz-Sammlung
fuͤr die
Königlichen Preußischen Staaten.
No. 21. —
(No. 2042.) Vertrag zwischen Seiner Majestät dem Könige von Preußen und Seiner Her-
zoglichen Durchlaucht dem Herzoge zu Anhalt-Bernburg, die Erneuerung
der Verträge wegen Anschließung der Herzoglich Anhalt= Bernburgischen
Landestheile an das Preußische indirekte Steuersystem betreffend. Vom
11. Juli 1839.
D. der zwischen Preußen und Anhalt-Bernburg unter dem 17. Mai 1831.
abgeschlossene Vertrag, berreffend die Erneuerung der Verträge wegen Anschlie-
Hung der verschiedenen Herzoglich Anhalt-Bernburgischen Landestheile an das
Preußische indirekte Steuersystem, mit dem Ende des Jahres 1839. abldust, so
haben in der Absicht, denselben unter angemessenen Mooifkationen und zusätzli-
chen Bestimmungen, insonderheit auch in Hinsicht auf die inmittelst erfolgte Er-
richtung des Handels= und Zollvereins zwischen Preußen und anderen Deutschen
Staaten zu erneuern, Unterhandlungen eröffnen lassen und zu diesem Zwecke zu
Bevollmächtigten ernannt:
Seine Majestät der König von Preußen:
Allerhöchstihren Geheimen Legationsrath Ernst Michablis, Ritter des
Königlich Preußischen Rothen Adler= Ordens drutter Klasse mit der Schleife
u. s. w., und
Allerhöchstihren Geheimen Ober-Finanzrath Karl Ludolph Wind-
horn, Ritter des Königlich Preußischen Rothen Adler-Ordens zweiter
Klasse mit Eichenlaub u. s. w.; und
Seine Herzogliche Durchlaucht der Herzog zu Anhalt-Bernburg:
Höchstihren Regierungs-Prasidenten Friedrich Wilhelm August von
Kersten, Kommandeur des Herzoglich Anhaltischen Gesammthaus-Ordens
Albrechts des Bären, Ritter des Königlich Preußischen Rothen Adler-
Ordens dritter Klasse, und
Höchstihren Minister-Residennen am Königlich Preußischen Hofe, den
Kammerherrn Ludwig August von Rebeur, Ritter des Königlich
Preußischen Rothen Adler-Ordens zweiter Klasse, Komchur erster Klasse
des Herzoglich Sachsen-Ernestinischen Haus-Ordens,
(No. 2042.) Jahrgang 1819. Oo welche
(Ausgegeben zu Berlin, den 28. September 1839.)